München HBF - Übergeordnete Baulogistik und BE Neubau Starnberger Flügelbahnhof
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Key information
Overview
Ab dem 1. Quartal 2026 plant die DB InfraGO AG den Abriss des nördlichen Randbaus sowie des Starnberger Flügelbahnhofs am Hauptbahnhof München, während der Reiseverkehr weiterhin aufrechterhalten bleibt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung der übergeordneten Baulogistik und Baustelleneinrichtung, die für die Durchführung der geplanten Maßnahmen erforderlich sind. Im Rahmen des Leistungspakets 01a sind verschiedene Bauphasen vorgesehen, darunter der Bereich Gleis 26 mit der Errichtung einer Schutzwand, eine weitere Schutzwand im angrenzenden Bereich, die Schadstoffsanierung sowie die Entkernung der betroffenen Gebäudeteile. Am Gleis 26 wird eine Überbauung und Abdeckung vorgenommen. Zum Schutz der Reisenden wird eine temporäre Schutzwand errichtet, um den anschließenden Rückbau des Gebäudes sicher durchführen zu können. Parallel dazu erfolgen die Schadstoffsanierung und die Entkernung. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine umfassende Baustelleneinrichtung und Baulogistik erforderlich. Dazu gehören die Einrichtung und der Betrieb der Baustelleninfrastruktur, die Verkehrslenkung und Logistiksteuerung, die Bereitstellung von Lager- und Arbeitsflächen sowie die Errichtung von Baustellencontainern und Sanitäranlagen. Zudem sind Sicherheitsmaßnahmen für den laufenden Bahnbetrieb sowie ein detailliertes Entsorgungskonzept für Abbruch- und Gefahrstoffe essenziell, um eine reibungslose und sichere Durchführung der Bauarbeiten zu gewährleisten. Diese Ausschreibung umfasst somit sämtliche logistischen, baustelleneinrichtungs- und infrastrukturellen Maßnahmen, die für eine sichere und effiziente Umsetzung der geplanten Bauphasen erforderlich sind.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. SSF Ingenieure AG; Domagkstraße 1a; 80807 München 2. Lange Engineering GmbH & Co. KG; Geranienweg 48, 99087 Erfurt 3. 08/16 Projektmanagement GmbH; Nymphenburger Straße 156, 80634 München 4. DB Engineering & Consulting GmbH; Richelstraße 3; 80634 München 5. Auer Weber Architekten BDA; Sandstraße 33; 80335 München 6. cpc baulogistik GmbH; Hauptstraße 65; 12159 Berlin Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über 2 Projekte die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 05 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 03 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.