MP-260035, F4 EP, GIS Datenbank Entwässerung
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Key information
Overview
In den Nationalstrassenabschnitten der ASTRA Filiale Winterthur (F4) im Gebiet der GEVI und im Kanton SH befinden sich zahlreiche Abwasserschächte, Haltungen und Entwässerungsbauwerke. Diese sollen in einer GIS-Datenbank erfasst und dokumentiert werden. Damit eine einheitliche Erfassung sichergestellt ist, muss dies nach den Vorgaben der ASTRA Filiale 4 (20260617_EWA-Datenbank-Bezeichnungskonzept_F4) erfolgen. Die Grundleistung bei diesem Projekt ist es, die Entwässerungsdaten aus dem Archiv (in der Regel Pläne als PDF) gemäss dem filialspezifischen Bezeichnungskonzept in einen dazu aufzubauenden GIS-Kataster einzutragen.
Schweiz beim ASTRA, Filiale Winterthur. Im Büro der Mandanten.
2027-01-01 bis 2031-12-31
2027-01-01 bis 2031-12-31
Nein
Nein Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Nein Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
Ja
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
EK 1: Referenzen der Firma / Bietergemeinschaft: Für den Anbieter 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. EK 2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz > doppelter Jahresumsatz des Auftrages EK 3: Qualifikation einer Schlüsselperson Projektleiter/in: Für die Schlüsselperson ist jeweils ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich anzugeben. Kann der Leistungsnachweis über die verlangten Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen: Für Projektleiter/in des Anbieters und dessen Stellvertreter den Nachweis erbringen, dass die benötigte Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. EK 5: Subunternehmen: Maximal 50% der Leistung darf durch ein Subunternehmen erbracht werden. Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite; 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:681643-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.