MP-260016, Hauptinspektionen Bau 2027-2029
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Key information
Overview
Bei den Kunstbauten der Filiale Winterthur in den Inspektionsgebieten 1, 2 und 4 (Teilgebiet) des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sind ab März 2027 bis Ende August 2029 Hauptinspektionen durchzuführen und vor Ort die Inspektionsdaten zu erfassen. Die vorliegende Ausschreibung erfasst 1319 Kunstbauten, davon 146 Entwässerungsanlagen. Die Inspektionen der Ölabscheider richten sich nach den Terminvorgaben der Gebietseinheiten und finden voraussichtlich jeweils ab April bis Mitte Jahr statt. Als Kunstbauten gelten: Brücken (inkl. Über- und Unterführungen), Galerien, Tunnel, Durchlässe, Stützbauwerke, Schutzbauwerke; Lärmschutzwände und -dämme, Entwässerungsanlagen. Die Inspektionen werden durch einen externen Brückenexperten begleitet. Dieser wird separat durch das ASTRA ausgewählt und beauftragt. Der Brückenexperte wird die Inspektoren in einer Vorbesprechung allgemein und bei ausgewählten Brücken bauwerksspezifisch darauf schulen, wie und wo sich üblicherweise Schäden mit statischer Relevanz und/oder statischer Ursache zeigen. Der Brückenexperte wird nach Abschluss aller Kampagnen eine Qualitätskontrolle bei ausgewählten Brücken vornehmen. Wenn der Brückenexperte bei einzelnen Schäden zu einer anderen Beurteilung als die Inspektoren kommt, werden die Befunde in einer Nachbesprechung diskutiert und bereinigt. Der Brückenexperte kann Nachinspektionen veranlassen.
Schweiz, Kantone AI, AR, ZH, SH, TG und SG, GEVI, GEVII, Sitz des Auftragnehmers
2027-01-01 bis 2029-12-31
2027-03-01 bis 2029-12-31 Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Nein
Nein Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Nein Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
Nein
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden: Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
EK 1: Technische Leistungsfähigkeit des Anbieters: 1 Referenzprojekt «Inspektionen» und 1 Referenzprojekt «Instandsetzung Brücke» über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. EK 2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit des Anbieters: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages. EK 3: Referenzen der Schlüsselpersonen: 4 Inspektoren und 4 Datenerfasser; 2 der Inspektoren übernehmen gleichzeitig Funktionen in der Projektleitung. Je 3 Referenzprojekte für Inspektoren mit Funktionen in der Projektleitung, je 2 Referenzprojekte für die übrigen Schlüsselpersonen Inspektor und je 1 Referenzprojekt für jede Schlüsselperson Datenerfasser über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen: Für die Schlüsselpersonen (Inspektoren und Datenerfasser): Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der voraussichtlichen Vertragslaufzeit gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Bestätigung der Verfügbarkeit. Mindestverfügbarkeit: Es wird erwartet, dass bei jeder Inspektion während der ganzen Zeit immer ein Inspektor und ein Datenerfasser vor Ort dabei sind. EK 5: Anteil Leistungserbringung durch Subunternehmer: Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden. Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister - Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate) - Aktueller AuszugAusgleichskasse AHV/IV/EO/ALV - Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV - Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung. Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite; 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Die Projektsprache ist Deutsch. Daher wird bei den Inspektoren mindestens Niveau C1 und bei den Datenerfassern mindestens Niveau B2 (nach GER) vorausgesetzt. Die Auftraggeberin behält sich vor, Interviews durchzuführen oder Zertifikate zu verlangen.
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:676950-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.