MP-240051, NEB EM Lausen - Sissach / Projektverfasser Bau und BSA inkl. Gesamtleitung
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Key information
Overview
Im Projekt sind Massnahmen zur Fahrbahninstandsetzung, allfällige Massnahmen an Kunstbauten, Entwässerungseinrichtungen und BSA vorgesehen. Die Arbeiten Bau umfassen: Ersatz der Deckschicht, Vermessungsleistungen, Überprüfung Brückenlager, Ersatz Schachtdeckel Entwässerung und BSA, Neumarkierung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Störfallbericht, Inspektion Bereich Grundwasserschutzzone S3 ev. Inliner Sanierung, Fundamente Notrufsäulen, Fundamente Kameras, Signalständer. Die Arbeiten BSA umfassen: Ersatz statische Signalisation, Kilo- und Hektometrierung, Leiteinrichtung, Reflektoren, Energieversorgung, Strassenbeleuchtung Anschluss Itingen mit LED ausrüsten, Kameras neu, Notrufsäulen neu 5G-Standard, Kabelanlagen (Erdleiter, LWL). Übergeordnete Arbeiten: Digitalisierung Archivunterlagen, CPX 0-Messung Belag vor den Arbeiten, gis Daten Entwässerung, Nachführen Lärm Datenbank, Archiv aktualisieren. Beurteilung Langsamverkehr Anschluss Lausen.
Die Erbringung der bauobjekt-gebundenen Dienstleistungen (z.B. Sitzungen) erfolgt vor Ort beim Auftraggeber (Zofingen) oder per teams. Die Bauleitung findet vor Ort (Lausen, Itingen, Sissach) statt. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind, wie das Erstellen von Plänen, werden beim Auftragnehmer erbracht.
2027-05-05 bis 2030-12-31
2027-05-05 bis 2030-12-31
Nein
Nein Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Nein Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
Ja
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich; falls mehrere Projektphasen / Fachbereiche gleichzeitig ausgeschrieben werden, können hier maximal 2 Referenzprojekte beurteilt werden.: Arbeiten (Phasen MP-Abschluss) als Projektverfasser Bau und BSA abgeschlossen; Nationalstrasse oder kantonale Hochleistungsstrasse. Baukosten min. CHF 5.0 Mio. (inkl. MWST). EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.: Angabe der Jahresumsätze des Anbieters der letzten drei Jahre. EK3: REFERENZ DER SCHLÜSSELPERSON Für die Schlüsselperson Projektleiter Bau: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.: Arbeiten (Phasen MP-Abschluss) als Projektleiter Bau oder Stv. Projektleiter Bau abgeschlossen; Nationalstrasse oder kantonale Hochleistungsstrasse. Baukosten min. CHF 5.0 Mio. (inkl. MWST). EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN: Maximal 50 % der Leistungen darf durch Subunternehmen erbracht werden. Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen, allesamt nicht älter als 3 Monate: - Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug - Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV - Bestätigung UVG-Versicherer - Bestätigung Steuerverwaltung, Versicherungsnachweise
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. «Zum Verfahren zugelassene vorbefasste Anbieter».
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. 4. Ausschluss, Vorbefassung: Die Firma Rapp AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. 5. Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen. 6. Angebote der Einzelunternehmung Marcel Gurtner Automation, Udelbodenstrasse 9, 6014 Luzern oder Angebote, an welchen sich die Einzelunternehmung Marcel Gurtner Automation in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.