MP-220041, N15-08/10 Instandsetzung BSA, Los 32 Kabelschächte und Fundamente
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Key information
Overview
Das vorliegende Projekt "N15-08/10, Instandsetzung BSA" hat zum Ziel, die BSA so zu sanieren (Instand zu setzen), dass die Restlebensdauer der N15-08/10 bis zu einer geplanten Gesamtsanierung im Rahmen eines UPlaNS optimal ausgenutzt werden kann und ein sicherer Betrieb bis ca. 2035 möglich ist. Das Los 32 umfasst folgende Leistungen: - Instandsetzung Schachtabdeckungen/-deckel der Entwässerungsanlagen - Instandsetzung/Erneuerung BSA-Kabelschächte/-schachtabdeckungen/-deckel - Erstellen neuer und verschliessen bestehender Durchbrüche - Belagsarbeiten - Ersatz Schachtabdeckungen - Instandsetzung Randabschlüsse - neue Schächte, Fundamente, Fundamentsockel und Kabelrohranlagen
OAG 2.1 Strasse und Weg
Cellere Bau AG – Hodlerstrasse 2, 9008 St. Gallen – CHF 11197000.85 (MWST: full)
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Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Die Offerte des einzigen Anbieters ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Die Offerte überzeugte insbesondere durch die gute Qualität und Eignung der angebo-tenen Leistungen und Komponenten.
39005-01, tender, 2026-06-16
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:683798-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.