MP-220041 N15-08/10 Instandsetzung BSA Los 12 Montage Verkabelung

urn:tendersight:notices:types:ch-simap:award-tenderurn:tendersight:notices:types:ch-simap:award-tender38501-03BWBundesamt für Strassen ASTRA - Filiale Winterthur
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Identifier
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CPV codes
45310000 - Electrical installation work45311000 - Electrical wiring and fitting work45314310 - Installation of cable laying45315100 - Electrical engineering installation works45315600 - Low-voltage installation work
Status
urn:tendersight:notices:procedure-statuses:ch-simap:awarded
Notice type
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Estimated value
—
Publication date
1 Oct 2026, 22:00

Overview

Im Auftrag des Tiefbauamts Kt. SG, vertreten durch die Nationalstrassen Gebiet VI, und in Absprache mit dem ASTRA Filiale Winterthur wurden die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) der NEB-Strecke N15 im Abschnitt 08/10 (Grenze ZH/SG ca. km 28.7 bis Reichenburg ca. km 47.5) im Jahr 2019 einer Zustandserfassung (ZE) unterzogen. Im Rahmen des NEB wurde die N15-08/10 per Januar 2020 von den Kantonen an den Bund übergeben. Das vorliegende Projekt "N15-08/10, Instandsetzung BSA" hat zum Ziel, die BSA so zu sanieren (Instand zu setzen), dass die Restlebensdauer der N15-08/10 bis zu einer geplanten Gesamtsanierung im Rahmen eines UPlaNS optimal ausgenutzt werden kann und ein sicherer Betrieb bis ca. 2035 (im Rahmen der Projektbearbeitung wurde eine mögliche Verzögerung des UPlaNS bis 2040 berücksichtigt) möglich ist. Im Hauptfokus sind deshalb lebenserhaltende Massnahmen sowie, wo nötig, der Ersatz von Anlagenteilen, um für die Gesamtanlage die Lebensdauer bis zur Gesamtsanierung zu überbrücken. Los 12 beinhaltet folgende Aufgaben: - Erstellung und Weitergabe der Datenpunkte für die Visualisierung der Zentralen Einrichtung Beleuchtung auf dem Abschnittsrechner Tunnel Uznaberg (Tunnelzentrale Schlatt). - Lieferung von 6 Anlagesteuerungen, 8 MMI, 28 Schaltschränken (Beleuchtung) sowie 8 Lokalsteuerungen, inkl. Softwareansteuerung und Inbetriebnahme. - Umfasst die komplette Verkabelung, Anschlüsse und fachgerechte Beschriftung der Komponenten für Signalisation (QSK, Signale), Tunnellüftung, HLK-Zentralen, Tunnel-Brandmeldeanlage, ZUKO, UKV Leitungen und Zentralenbeleuchtung. - Instandhaltung von Erdung, Potenzialausgleich und Blitzschutz nach aktuellem Stand der Technik. - Es sind sämtliche Baustelleneinrichtungen zu erstellen (inkl. Baustellentoiletten) In den 6 Tunneln 8 Röhren: - Montage, Anschluss und Inbetriebnahme von Durchfahrtsleuchten (ca. 1155 Stk.), Adoptionsbeleuchtung, Blitzleuchten, Brandnotbeleuchtung inkl. Verkabelung - Marti Technik liefert die Steuerboxen. Los 12 integriert diese in die Beleuchtungsschränke und übernimmt die Ansteuerung. . Die Unternehmung übernimmt die Schulung/Instruktion der Mitarbeiter der Unterhaltsdienste gemäss Leistungsverzeichnis und Pos. 781.700 der BB BSA.

LETECH AG – Brüggenstrasse 1-3, 8932 Mettmenstetten – CHF 4736013.40 (MWST: full)

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Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Das Angebot besticht durch den günstigen Preis und eine aussagekräftige und projektbezogene Auftragsanalyse. Die angegebenen Referenzen der Schlüsselpersonen werden als sehr gut bewertet. Sie zeigen, dass sowohl der Projektleiter wie auch sein Stellvertreter mit der Aufgabenstellung sehr gut vertraut sind.

38501-02, tender, 2026-07-08

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.

Contracting authorities1

BW

UNKNOWN 8e92f1ea-13ce-4b91-b7b0-675a3675e7e6

chWinterthur, Switzerland
[email protected]

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Award criteria0

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Participants1