MP-210029, TBUB, SPE UMW / UBB, SIA-Phase 32 - 53
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Key information
Overview
Folgende Daten wurden ergänzt: Einreichen des Angebots Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Für die Begleitung der Umwelttechnischen Themen in Bezug auf den Neubau der Zentrale Nord und der Zentrale Süd TBUB wird ein Spezialist Umwelt, UBB für die SIA-Phasen 32 bis 53 beschafft.
Raum Opfikon / Tunnel Bubenholz, ASTRA Filiale Winterthur.
2027-01-04 bis 2033-12-31
2027-01-04 bis 2033-12-31
Ja Für weitergehenden Aufwand.
Nein Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
Nein Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
Ja Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, des Projektfortschrittes, allfälligen Projektänderungen, der Zustimmung in Linie und nicht zuletzt von der Qualität der bereits erbrachten Leistungen.
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
EK 1: Firmenreferenz: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten (SIA Phase 32 – 53) mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Umwelt). Falls die Referenz nicht alle ausgeschriebenen Phasen und Inhalte als abgeschlossen abdeckt, kann der Nachweis mit max. 2 Teilreferenzen erbracht werden.: Gemäss Angebotsunterlagen. EK 2: Nachweis wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages: Gemäss Angebotsunterlagen. EK 3: Qualifikation Schlüsselpersonen: Für eine Schlüsselperson: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten (SIA Phase 32 – 53) in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion (Spezialist Umwelt) mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Umwelt). Falls die Referenz nicht alle ausgeschriebenen Phasen und Inhalte als abgeschlossen abdeckt, kann der Nachweis mit max. 2 Teilreferenzen erbracht werden.: Gemäss Angebotsunterlagen. EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselpersonen: Für Schlüsselperson und Stellvertreter des Anbieters: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist (detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten sowie firmeninternen Aufgaben). Mindestverfügbarkeit Projektleiter: 15%: Gemäss Angebotsunterlagen. EK 5: Unterakkordanten: Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.: Gemäss Angebotsunterlagen. Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
Für vorbefasste Unternehmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5.
30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite; 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. 4. Ausschluss: Die Firma Bachofner & Partner AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
43200-01, tender, 2026-09-01
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:677270-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.