MP-160010, N01/42, 46 Verzw. ZH-Nord – Verzw. ZH-Ost – Verzw. Brüttisellen
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Key information
Overview
Das Projekt sieht die Verminderung der vorhandenen Leistungsengpässe im Bereich der Verzweigung Brüttisellen bis zur Verzweigung Zürich-Ost und die Verbesserung des Verkehrsflusses vor. Dazu sind die Einrichtung einer permanenten Pannenstreifenumnutzung (PUN) und diverse bauliche Massnahmen an Trassee und Kunstbauten vorgesehen. Weitere Projektbestandteile bilden die Lärmsanierung (Neubau 5 LSW, Ersatzneubau 1 LSW) sowie die Strassenabwasserbehandlung (Neubau 2 SABA). Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe des Bauherrenlabors (BHL) für das Baupaket 2 (Hauptarbeiten Baumeister) in der Phase Realisierung sowie Inbetriebnahme/Abschluss. Dieses umfasst insbesondere Anpassungen am Trassee, den Neubau von Signalportalfundamenten, mehrere Lärmschutzwände, die beiden SABA Wallisellen und Brüttisellen, diverse Kunstbauten (Brücke Altbach, Überführungen, Durchlass Brandbach) sowie drei Stützmauern. Das Bauherrenlabor führt im Auftrag des Bauherrn die zugehörigen Labor- und Materialprüfungen durch und erstellt die entsprechenden Prüfberichte, mit dem Ziel, die Eigenprüfungen des Unternehmers baubegleitend zu verifizieren. Der Zuschlagsempfänger der vorliegenden Ausschreibung darf nicht Prüflabor/Subunternehmer des beauftragten Unter-/Auftragnehmers Bau HA BP2 sein respektive werden (vgl. Ziff. 5 «Sonstige Angaben»).
Projektperimeter N01/42, 46 Verzw. ZH-Nord - Verzw. ZH-Ost - Verzw. Brüttisellen (Schweiz, Kanton Zürich, Stadt Zürich, Stadt Wallisellen, Stadt Dübendorf, Gemeinde Dietlikon und Gemeinde Wangen-Brüttisellen).
2027-07-01 bis 2031-12-31
2027-07-01 bis 2031-06-30
Nein
Nein Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Nein Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
Ja Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, des Projektfortschrittes, allfälligen Projektänderungen, der Zustimmung in Linie und nicht zuletzt von der Qualität der bereits erbrachten Leistungen.
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
EK 1: Referenzobjekt Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen, welches folgende Mindestanforderungen erfüllt: Bauherrenlabor-Mandat (auftraggeberseitig) für ein Nationalstrassen – oder Hochleistungsstrassenprojekt unter Verkehr während den Teilphasen Ausführung – Inbetriebnahme bzw. der SIA-Teilphasen 52 – 53 (oder vergleichbar). EK 2: Nachweis der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages. EK 3: Erfahrung Schlüsselperson «Projektleiter/in»: Für die Schlüsselperson „Projektleiter/in“ ist 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.- Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich anzugeben. EK 4: Nachweis bezüglich Subunternehmer: Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteile). Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: https://www.astra.admin.ch/de/bkm-astra
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite; 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. 4. Ausschluss: Die Marti AG, Bauunternehmung als Zuschlagsempfängerin des Hauptauftrags Bau (HA Bau BP2) ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. 5. Der Zuschlagsempfänger der vorliegenden Ausschreibung oder andere Geschäftseinheiten einer übergeordneten Holding/Unternehmensgruppe darf/dürfen nicht Prüflabor/Subunternehmer des beauftragten Unter-/Auftragnehmers Bau HA BP2 sein respektive werden (vgl. Ziff. 4 «Sonstige Angaben»). Der Anbieter akzeptiert diese Anforderung für eine Unabhängigkeit des Mandates vorbehaltslos bei Eingabe eines Angebotes. 6. Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, des Projektfortschrittes, allfälligen Projektänderungen, der Zustimmung in Linie und nicht zuletzt von der Qualität der bereits erbrachten Leistungen. 7. Angebote, an welchen sich die Einzelunternehmung Marcel Gurtner Automation in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:670582-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.