MP-130104, Wildtierkorridor Möhlin-Wallbach AG1, zusätzliche Bauleistungen - Nachtrag 003
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Key information
Overview
Folgende zusätzliche Leistungen sind notwendig: - Entwässerungsleitung im Mittelstreifen - Entsorgung geogen belasteter Aushub Nuglar - Belag Fahrrichtung Basel in Bauphase 2 inkl. Belag Gemeindestrasse - Verkehrsumstellung 3.0 - Materialersatz Drainageschicht - Rückbau und Neubau Boden B-Horizont
Implenia Schweiz AG – Thurgauerstrasse 101a, 8152 Glattpark (Opfikon) – CHF 398026.15 (MWST: full)
Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB: Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Diese bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten und müssen deshalb durch die bisherige Anbieterin erbracht werden. Zudem würden sich komplizierte Schnittstellen zwischen den erstellten Werken der Zuschlags-empfängerin und einer allfälligen neuen Anbieterin ergeben, womit auch zusätzliche Haftungsfragen zu klären wären. Es gibt keine angemessene Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und Mehrkosten von mindestens 100‘000 Franken verursachen, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.