Migration, Hosting und Betrieb der Bibliothekssoftware E-Bibliotheca
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Migration, Hosting und Betrieb der Bibliothekssoftware E-Bibliotheca
Wiesbaden, 65185, Wiesbaden, Germany
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu werden zwei Vereinbarungen (Migration + Hosting und Betrieb) über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Dateien: "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung_Migration"; "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung_Hosting+Betrieb"). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei: "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Mehrere Institutionen des Landes Hessen benutzen derzeit Instanzen der Bibliothekssoftware E-Bibliotheca (BIBLIOTHECAnext) zur Verwaltung ihrer Bibliotheksbestände sowie zur Bereitstellung von Recherche- und Ausleihfunktionen für Nutzerinnen und Nutzer. E-Bibliotheca ist eine landesweit einheitliche zentrale Lösung für einen Bibliothekenverbund. Die am Verbund teilnehmenden Bibliotheken (16 Mandanten) verwenden dieselbe Software und verwalten ihre Bestände zentral auf einem Server der HZD. Durch den gleichzeitig realisierten Online-Zugang über das Landesintranet haben Angehörige der Hessischen Landesverwaltung die Möglichkeit, jederzeit in den Beständen aller beteiligten Bibliotheken zu recherchieren. Die HZD beabsichtigt, die Migration und den zukünftigen Betrieb der Anwendung an einen externen Dienstleister zu vergeben. In diesem Verfahren übernimmt die HZD die Rolle als zentraler Vertragshalter gegenüber dem Auftragnehmer und fungiert zugleich als Vergabestelle. Die fachliche Nutzung und die operative Betreuung der jeweiligen Bibliothekssysteme verbleiben bei den einzelnen Institutionen. Die Koordination der jeweiligen Leistungsabrufe wird durch die einzelnen Dienststellen vorgenommen, in dem sie sich bis zu einem festgelegten Zeitpunkt beim Anbieter der Migrations- bzw. Hostingleistung melden. Beschafft werden sollen für das bestehende Produkt E-Bibliotheca: •Migrationsleistungen oDie bestehenden Instanzen der Bibliothekssoftware E-Bibliotheca (BIBLIOTHECAnext) sollen in eine neue Hostingumgebung migriert werden. oEine standardisierte Betriebsumgebung soll eingerichtet werden. •Managed Hosting oIm Rahmen der Laufzeit der Beauftragung stellt der Auftragnehmer den stabilen und sicheren Applikationsbetrieb sicher, d.h. insbesondere •Bereitstellung definierter Service- und Supportleistungen •Optional: Einrichtung und Betrieb einer Verbundlösung für mehrere Bibliotheken oDer Betrieb soll dabei zentralisiert erfolgen und gleichzeitig die logische Trennung der einzelnen Institutionen gewährleisten. Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Leistungen: 1.Planung und Durchführung der Migration der bestehenden Systeme 2.Bereitstellung und Betrieb der Hostinginfrastruktur 3.Betrieb der Applikation E-Bibliotheca (BIBLIOTHECAnext) 4.Betrieb der zugehörigen Datenbanksysteme 5.Bereitstellung von Backup- und Wiederherstellungsmechanismen 6.Monitoring und Incident Management 7.Technischer Support und Wartung 8.Optionaler Betrieb einer Verbundlösung (OPAC) Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige fachliche und technische Verantwortung für den Betrieb der Anwendung E‑Bibliotheca (BIBLIOTHECAnext), einschließlich Wartung, Pflege, Fehlerbehebung, Updates und Weiterentwicklung der Applikation. Hierzu gehört insbesondere die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Anwendung in der jeweils eingesetzten Version sowie die Sicherstellung der Kompatibilität mit zukünftigen Releases. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass ein stabiler und hochverfügbarer Betrieb gewährleistet ist. Detailliertere Ausführungen zum Leistungsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Wiesbaden, 65185, Wiesbaden, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus dem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert von 256.300,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.