Massendatenanalyseplattform - VSVgV

Estimated value—
DeadlineExpired29 Sept 2026, 10:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
29 Sept 2026, 10:00
CPV codes
48000000 - Software package and information systems
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
18 Sept 2026, 12:27

Overview

Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11Abs.1 S. 1 Alt. 2 VSVgV. Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Beschaffung zur Lieferung und Einrichtung einer Software als Gesamtsystem a) zur Analyse, zum IT-gestützten Abgleich und zur Recherche von Massendaten in einem Bestand mehrerer teils föderierter Quelldatenbanken sowie anlassbezogen im-portierter Daten insbesondere aus den Sicherungen digitaler Beweismittel durch die Polizei SH, b) für die technische Integration bestehender Datenquellen in einer zentralen Datenintegrationsplattform (Datenintegrationskomponente). Der Lizenzbedarf umfasst zunächst 30 gleichzeitige Nutzer; die hierfür erforderliche Lizenzmenge ist zu beschaffen. Optional soll die Möglichkeit bestehen, für die Anzahl auf bis zu 75 gleichzeitige Nutzer auszuweiten. Diese Option muss zwingend im Angebot enthalten sein, die tatsächliche Inanspruchnahme ist jedoch optional. Der Auftraggeber sieht dabei eine Staffelung der weiteren optional zu erwerbenden Lizenzen vor. Die zusätzlichen Lizenzen werden gestaffelt angeboten: Option 1 ermöglicht die Beschaffung von 20 weiteren Lizenzen (insgesamt 50 Nutzer), Option 2 jeweils weitere 25 Lizenzen, sodass eine maximale Nutzerzahl von 75 erreicht werden kann. Die Laufzeit der Lizenz beträgt drei Jahre ab Zuschlag. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit bis zu dreimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Im Rahmen der Optionen 1 und 2 erworbene Lizenzen haben eine Laufzeit von drei Jahren ab deren Bereitstellung, die ebenfalls dreimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden kann, die durch Optionsausübung beschafften Lizenzen enden aber spätestens gleichzeitig mit der Laufzeit der zuerst grundständig beschafften Lizenzen. Der Auftraggeber verwendet als Grundlage der vertraglichen Vereinbarung einen EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B, einen EVB-IT Pflegevertrag und einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag. Diese werden gemeinsam mit den weiteren Unterlagen in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Die Miete eines Gesamtsystems bestehend aus • einer Analysesoftware für die übergreifende Analyse, den IT-gestützten Abgleich und die Recherche von Massendaten in dem Bestand mehrerer teils föderierter Quelldatenbanken sowie anlassbezogen importierter Daten insbesondere aus den Sicherungen digitaler Beweismittel durch die Polizei SH und • einer zentralen Datenintegrationsplattform (Datenintegrationskomponente) zur Integration der bestehenden Datenquellen, welches im Rechenzentrum von Dataport - on premise - installiert werden kann. Dies beinhaltet ein Produktiv-, Entwicklungs- und Testsystem, welches in die bestehende IT-Infrastruktur der Polizei SH eingebunden werden soll. Hinsichtlich der Abgrenzung der Datenintegration vom IT-gestützten Abgleich und der automatisierten Datenanalyse wird auf das beigefügte Dokument „Begriffsbestimmung Analyse und Datenintegration“ verwiesen. Weitere Einzelheiten sind dem Dokument "Teil A - Allgemeiner Teil Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen. Das Verfahren betrifft einen Verschlusssachenauftrag gem. § 104 Abs. 3 Nr. 2 GWB bzw. Art. 2 Buchst. b u. d Richtlinie 2009/81/EG und wird nach der VSVgV durchgeführt. Berechtigt zur Teilnahme (durch Bewerbung und Angebote) sind nach der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers nur in einem EU-Mitgliedstaat oder Island oder Norwegen ansässige Wirtschaftsteilnehmer („Teilnahmeberechtigte“). Bewerber und Bieter dürfen in ihrer Bewerbung und ihren Angeboten keine Unterauftragnehmer vor-sehen, die in einem anderen Staat als den im vorigen Satz genannten („Drittstaat“) an-sässig sind. Dies gilt auch für die sonstige Berufung auf die Kapazitäten solcher Unter-nehmen. Für die Bestimmung der Ansässigkeit gilt die Definition der Herkunft in Art. 3 Abs. 1 der VO (EU) 2022/1031 entsprechend, für Wirtschaftsteilnehmer als Gruppen Art. 3 Abs. 2 der genannten Verordnung.

Kiel, 24116, Kiel, Germany

Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11Abs.1 S. 1 Alt. 2 VSVgV. Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Beschaffung zur Lieferung und Einrichtung einer Software als Gesamtsystem a) zur Analyse, zum IT-gestützten Abgleich und zur Recherche von Massendaten in einem Bestand mehrerer teils föderierter Quelldatenbanken sowie anlassbezogen im-portierter Daten insbesondere aus den Sicherungen digitaler Beweismittel durch die Polizei SH, b) für die technische Integration bestehender Datenquellen in einer zentralen Datenintegrationsplattform (Datenintegrationskomponente). Der Lizenzbedarf umfasst zunächst 30 gleichzeitige Nutzer; die hierfür erforderliche Lizenzmenge ist zu beschaffen. Optional soll die Möglichkeit bestehen, für die Anzahl auf bis zu 75 gleichzeitige Nutzer auszuweiten. Diese Option muss zwingend im Angebot enthalten sein, die tatsächliche Inanspruchnahme ist jedoch optional. Der Auftraggeber sieht dabei eine Staffelung der weiteren optional zu erwerbenden Lizenzen vor. Die zusätzlichen Lizenzen werden gestaffelt angeboten: Option 1 ermöglicht die Beschaffung von 20 weiteren Lizenzen (insgesamt 50 Nutzer), Option 2 jeweils weitere 25 Lizenzen, sodass eine maximale Nutzerzahl von 75 erreicht werden kann. Die Laufzeit der Lizenz beträgt drei Jahre ab Zuschlag. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit bis zu dreimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Im Rahmen der Optionen 1 und 2 erworbene Lizenzen haben eine Laufzeit von drei Jahren ab deren Bereitstellung, die ebenfalls dreimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden kann, die durch Optionsausübung beschafften Lizenzen enden aber spätestens gleichzeitig mit der Laufzeit der zuerst grundständig beschafften Lizenzen. Der Auftraggeber verwendet als Grundlage der vertraglichen Vereinbarung einen EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B, einen EVB-IT Pflegevertrag und einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag. Diese werden gemeinsam mit den weiteren Unterlagen in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Die Miete eines Gesamtsystems bestehend aus • einer Analysesoftware für die übergreifende Analyse, den IT-gestützten Abgleich und die Recherche von Massendaten in dem Bestand mehrerer teils föderierter Quelldatenbanken sowie anlassbezogen importierter Daten insbesondere aus den Sicherungen digitaler Beweismittel durch die Polizei SH und • einer zentralen Datenintegrationsplattform (Datenintegrationskomponente) zur Integration der bestehenden Datenquellen, welches im Rechenzentrum von Dataport - on premise - installiert werden kann. Dies beinhaltet ein Produktiv-, Entwicklungs- und Testsystem, welches in die bestehende IT-Infrastruktur der Polizei SH eingebunden werden soll. Hinsichtlich der Abgrenzung der Datenintegration vom IT-gestützten Abgleich und der automatisierten Datenanalyse wird auf das beigefügte Dokument „Begriffsbestimmung Analyse und Datenintegration“ verwiesen. Weitere Einzelheiten sind dem Dokument "Teil A - Allgemeiner Teil Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen. Das Verfahren betrifft einen Verschlusssachenauftrag gem. § 104 Abs. 3 Nr. 2 GWB bzw. Art. 2 Buchst. b u. d Richtlinie 2009/81/EG und wird nach der VSVgV durchgeführt. Berechtigt zur Teilnahme (durch Bewerbung und Angebote) sind nach der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers nur in einem EU-Mitgliedstaat oder Island oder Norwegen ansässige Wirtschaftsteilnehmer („Teilnahmeberechtigte“). Bewerber und Bieter dürfen in ihrer Bewerbung und ihren Angeboten keine Unterauftragnehmer vor-sehen, die in einem anderen Staat als den im vorigen Satz genannten („Drittstaat“) an-sässig sind. Dies gilt auch für die sonstige Berufung auf die Kapazitäten solcher Unter-nehmen. Für die Bestimmung der Ansässigkeit gilt die Definition der Herkunft in Art. 3 Abs. 1 der VO (EU) 2022/1031 entsprechend, für Wirtschaftsteilnehmer als Gruppen Art. 3 Abs. 2 der genannten Verordnung.

Kiel, 24116, Kiel, Germany

Bezugnehmend auf Ziffer 5.1.6 lautet die korrekte Antwort für "Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:" NEIN Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von EU-US Data Privacy Framework in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer und Vorlieferanten. • Vertraulichkeit bei der Auftragsausführung nach Maßgabe der gesondert abzugebenden Erklärung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur VO (EU) Nr. 833/2014 des Rates, zuletzt geändert durch VO (EU) 2026/1848 v. 23.07.2026, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach LSÜG SH, • Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einhaltung des Merkblattes für VS-NfD für sich und alle Unterauftragnehmer • Verpflichtung des Auftragnehmers gem. § 9 Abs. 2 S. 3 VSVgV, keine Unterauftragnehmer zu beauftragen, die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union, Norwegens und Islands ansässig sind. Für die Bestimmung der Ansässigkeit gilt die Definition der Herkunft in Art. 3 Abs. 1 der VO (EU) 2022/1031 entsprechend.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.