Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029

cn-standardContract or concession notice – standard regime00367921-2026SVStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
938 days left
Estimated value—
Deadline938 days left29 Apr 2029, 22:00
Competition00 participants
Lots11 lot

Keep momentum on this opportunity

Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.

  • Save and reuse search filters
  • Track opportunities as pursuits
  • Get notified when new notices match
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
29 Apr 2029, 22:00
CPV codes
77211500 - Tree-maintenance services
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
—
Publication date
28 May 2026, 22:00

Overview

An den Oberleitungen der oberirdischen U-Bahnen und Straßenbahnen, die von der Ruhrbahn GmbH im Auftrag der Stadt Essen betrieben werden, stehen ca. 1977 Bäume im Eigentum der Stadt Essen, wovon ca. 271 Platanen sind. In regelmäßigen Abständen sollen an den Platanen eine Sonderkontrolle und eine Kronenpflege an allen Bäumen durchgeführt werden. Die Bäume verteilen sich auf ca. 42 Straßenbahnabschnitte, welche sich durch das Stadtgebiet der Stadt Essen ziehen und Stadtbezirk übergreifend sind. Aufgrund des erhöhten Befalls der Platane u.a. mit der Massariakrankheit (Splanchnonema platani) werden die Platanen in der Stadt Essen alle acht Monate z.B. auf Massaria, mittels Hubarbeitsbühne oder Sonderarbeitsverfahren kontrolliert. In 32 Monaten sind alle Platanen an den Straßen- und U-Bahnbahnlinien 4-mal in einem Abstand von 8 Monaten zu kontrollieren. An allen 1977 Bäumen ist innerhalb der 4 Durchgänge einmal eine Kronenpflege neben der Sonderkontrolle durchzuführen. Eine grobe Vorplanung bestimmt die Reihenfolge, welche sich jedoch aufgrund von Auftragslage und Baumaßnahmen der Ruhrbahn GmbH leicht ändern können. In jedem Durchgang werden ca. 500 Bäume gepflegt. 1. Durchgang 01.09.2026 bis 30.04.2027: Sonderkontrolle an 271 Platanen und Kronenpflege an ca. 530 Bäumen an den Oberleitungen im gesamten Stadtgebiet. Nach 8 Monaten 2. Durchgang 01.05.2027 bis 31.12.2027: Sonderkontrolle an 271 Platanen und Kronenpflege an ca. 470 Bäumen an den Oberleitungen im gesamten Stadtgebiet. Nach 8 Monaten 3. Durchgang 01.01.2028 bis 31.08.2028: Sonderkontrolle an 271 Platanen und Kronenpflege an ca. 550 Bäumen an den Oberleitungen im gesamten Stadtgebiet. Nach 8 Monaten 4. Durchgang 01.09.2028 bis 30.04.2029: Sonderkontrolle an 271 Platanen und Kronenpflege an ca. 427 Bäumen an den Oberleitungen im gesamten Stadtgebiet. Des Weiteren sollen in der gesamten Vertragslaufzeit ca. 30 Akutaufträge / Jahr (Abarbeitung innerhalb von 2 Wochen) entlang der Ruhrbahn- Oberleitung bearbeitet werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Einzelbäume, die separat oder innerhalb eines geplanten Abschnittes bearbeitet werden. Bäume mit Akutaufträgen erhalten eine Kronenpflege zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Neben den durchzuführenden Kronenpflegen und Sonderkontrollen sollen in der gesamten Vertragslaufzeit ca. 30 Fällungen von nicht mehr verkehrssicheren Bäumen entlang der Ruhrbahn- Oberleitung durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Einzelbäume, die separat oder innerhalb eines geplanten Abschnittes bearbeitet werden. Separate Maßnahmen finden in der Regel in der nächtlichen Betriebsruhe der Ruhrbahn statt. Der Schutz von baumbewohnenden Tieren ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Beginn der Pflege- und Schnittmaßnahme sowie, vor den Fällungen die betroffenen Bäume in Augenschein zu nehmen und bei Anzeichen von möglichen Tierbehausungen (Nester, Höhlungen) den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dieser entscheidet dann über weiteres Vorgehen. Alle Baumkontroll- und Baumpflegearbeiten sind ausschließlich bei Tageslicht und überwiegend am Wochenende durchzuführen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten auch auf Sonn- und Feiertage fallen werden. Ebenso ist ein Arbeitsbeginn vor 6 Uhr in den Sommermonaten möglich. [Durchschnitts - Erfahrung aus den vergangene Durchgängen, ohne Akutaufträge und Fällungen: Je Durchgang: 3 Samstage, 11 Sonntage, 5 Mo. Fr., 2 Nächte.] Erforderliche Genehmigungen nach § 9 LImSchG (Landesimmissionsschutzgesetz) für Arbeiten zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Die fachgerechte Kontrolle der Platanen ist unmittelbar an die freie Sicht auf die Rindenoberflächen gebunden. Die Leistung ist daher bei folgenden Witterungsverhältnissen zwingend zu unterbrechen, bzw. darf nicht aufgenommen werden: Schnee: Sobald die Astoberseiten ganz oder teilweise mit - Schnee bedeckt sind. - Eis: Bei Eisbildung auf den Ästen, die eine visuelle Beurteilung der Rindenstruktur und -färbung unmöglich macht. - Nebel, Starkregen: Sofern die Sichtweite oder die Oberflächenbeschaffenheit eine sichere Diagnose des Massariabefalls verhindert. Trotzdem durchgeführte Kontrollen gelten als nicht fachgerecht erbracht und erfüllen nicht den Standard der Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber unverzüglich über witterungsbedingte Verzögerungen schriftlich informieren. Die Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall um den Zeitraum der witterungsbedingten Behinderung. Es ist damit zu rechnen, dass sich bauliche Anlagen der Ruhrbahn (z.B. Masten, Kabel, etc.) in der Nähe der Bäume befinden oder durch die Bäume hindurchführen. Organisation und Durchführung der Baumarbeiten stellen parallele Arbeitsabläufe für den Auftragnehmer dar. Es wird ein hoher organisatorischer Aufwand gefordert. Die terminliche Abstimmung für die Sonderkontrollen und planbare Kronenpflege findet in gemeinsamen Sitzungen mit allen Beteiligten statt. Je Durchgang finden ca. 2 3 Sitzungen statt. Die erste gemeinsame Sitzung ist für Juli 2026 geplant. Die Sitzungen dauern ca. 1,5 h und finden entweder Online oder in Präsenz statt. Für Akutaufträge und Fällungen müssen kurzfristige Absprachen, z.B. in Form eines Ortstermines mit den Beteiligten getroffen werden. Dem Auftragnehmer wird bei Auftragserteilung eine Frist von 4 Wochen vor der ersten Sitzung gewährt. Diese muss für die Vorplanung und zur Orientierung genutzt werden. Auflistung der Beteiligten: - die Ruhrbahn GmbH - Polizei Essen - FB 32 - Ordnungsamt Essen - FB 37 Feuerwehr Essen - FB 59 Umweltamt - FB 66 - Amt für Straßen und Verkehr kurz ASV - FB 67 - Grün und Gruga

#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYT26ZQWKV# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Contracting authorities1

SV

LEITWEG-ID 05113-31001-15

deEssen, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.