Marssimulationskammern
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Key information
Overview
Beschaffung Marssimulationskammern
Bremen, 28359, Bremen, Germany
1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden; 2) Im bzw. in den Vergabeverfahren werden nur Email über den Vergabemanager als Kommunikationsmittel zugelassen. Geben Sie dazu bitte IMMER die Vergabenummer an; 3) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Für das Projekt "Marslabor - Der Bremnsche Ansatz für das Leben bei Ressourcenknappheit" werden zwei große Marssimulationskammern benötigt, in denen die Bedingungen auf dem Mars nachgestellt werden sollen. Dieses Projekt stellt die Infrastruktur bereit, in der später eine Produktionskette aufgebaut werden soll, die aus Marsregolith und der Marsatmosphäre ein einsatzfähiges Ersatzrad für einen MarsRover produzieren soll. Die Produktionshalle bildet eine Umgebung, in der Menschen und Roboter die Produktion auf dem Mars simulieren können, und in den beiden Vakuumkammern werden die klimatischen Bedingungen nachgestellt. Diese umfassen eine Atmosphäre mit 6 bis 12 mbar Druck und einer Zusammensetzung von 96% Kohlenstoffdioxid sowie Stickstoff und Argon, außerdem Temperaturen von -80°C bis 30°C in einem 12-Stunden-Zyklus.
Bremen, 28359, Bremen, Germany
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.