Marketing Kampagnen EUDI-Wallet
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Key information
Overview
Die Umsetzung der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung, Authen-tifizierung und Vertrauensdienste) erfordert die Schaffung eines sicheren und benutzerfreundlichen Ökosystems. Als Meilenstein für die digitale Souveränität Europas ist das Kernelement die Europäische Digitale Identitätsbrieftasche (EUDI-Wallet), die als zentrales Instrument der Verordnung dient. In Deutschland wird die Einführung der EUDI-Wallet gemeinsam vom Bundesministerium für Digitales und Modernisierung (BMDS) und SPRIND - der Bundesagentur für Durchbruchsinnovationen - vorangetrieben. Seit Juni 2023 folgt die Initiative einem offenen Architektur- und Konsultationsprozess unter Einbeziehung von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, wobei Sicherheit, Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit und Innovation im Vordergrund stehen. Die duale Strategie Deutschlands unterstützt sowohl eine nationale EUDI-Wallet als auch alternative EUDI-Wallets. Die Common Codes GmbH ("Common Codes") beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Rahmenvertragspartner. Common Codes benötigt eine:n Auftragneh-mer:in für die Entwicklung, Planung und Umsetzung integrierter Marketing-, Kommunikations- und Aktivierungskampagnen zur Förderung der Bekanntheit, Akzeptanz und Nutzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) in Deutschland. Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers und es werden auch keine Mindestabnahmemengen zugesichert. Der/die Auftragnehmer:in hat somit keinen Anspruch, dass Leistungen abgerufen werden. Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben der Common Codes GmbH auch bestehende und zukünftige verbundene Unternehmen (sog. Mutter-, Tochter- und Schwester-gesellschaften) sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlage) zu entnehmen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D9LMGA7# Der Schätz- und Höchstwert ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Da technisch bzw. systembedingt ein Wert in der Bekanntmachung anzugeben ist, wurde dort ein fiktiver Wert von 0,1 EUR angegeben.