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CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimebw 03/26ABARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
8 days left
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Deadline8 days left31 Aug 2026, 10:00
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Identifier
Contract type
Deadline
31 Aug 2026, 10:00
CPV codes
72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
30 Jul 2026, 08:22

Overview

Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitrags-service von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt). Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS-Systemumgebung für eine Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande. Zur Vorbereitung der Betriebsübernahme ist eine Transitionsphase vorgesehen, die am 01.02.2027 beginnt. Sie dient der Einarbeitung sowie der Übergabe der Betriebsverantwortung vom bisherigen Auftragnehmer auf den zukünftigen Auftragnehmer. Die Übernahme der Betriebsverantwortung durch den Auftragnehmer hat verbindlich zum 01.07.2027 zu erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag hat eine Festlaufzeit von zweieinhalb Jahren, also vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2029. Daneben besteht für den Beitragsservice die einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um weitere 6 Monate, also bis zum 30.06.2030. Der Gesamtpreis umfasst sämtliche Leistungen während der Vertragslaufzeit (= Dienstleistungen zu einem pauschalen jährlichen Festpreis sowie die Transitionsphase auf Basis eines Pauschalpreises). Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservice sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Bei-tragsservice. Die Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen. Die Bearbeitung der Aufgaben wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Ver-fügung gestellten Anwendungen über einen Remote Zugang und unter Nutzung der technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräte des Dienstleisters durchgeführt. Der Remote Zugang wird über einen vom Beitragsservice verwalteten Service bereitgestellt. Als Orientierung für die jährlich durchschnittlich anfallenden Aufwände geht der Beitragsservice von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von bis zu 486 Personentagen (PT) aus. Der Auftragnehmer ist angehalten, basierend auf den Anforderungen der Vergabeunterlagen den Aufwand selbst zu prognostizieren. Hierbei kann die Aufwandsschätzung des Beitragsservices auch über- oder unterschritten werden. Vom Dienstleister ist die Servicezeit von montags bis freitags (außer bundeseinheitliche Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Der Dienstleister muss innerhalb der Servicezeiten für den Beitragsservice in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Es ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Dienstleister zu gewährleisten. Der Einsatz aller zur Umsetzung dieses Vertrages erforderlichen Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Der Dienstleister hat während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird. Der Dienstleister stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Dienstleistung auch beim Ausfall seiner Mitarbeiter/-innen ohne Ver-zug und uneingeschränkt erbracht wird. Im Verhinderungsfall (zum Beispiel Urlaub, Krankheit) sind Vertreter/-innen mit gleichen Qualifikationen einzusetzen. Eventuell notwendige Einarbeitungsaufwände werden nicht vom Beitragsservice geleistet bzw. vergütet. Die Betriebszeit der z/OS Systeme sowie der angebundenen Systeme zur Datenspeicherung und zur Datensicherung umfasst 7 x 24. Die Betriebsbereitschaft der z/OS Systemumgebung unter Einhaltung der Informationssicherheit ist zu gewährleisten. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online-Betrieb und den Batch-Betrieb. Der Online-Betrieb ist von montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr und an ca. 15 Tagen im Jahr auch samstags zwischen 06:00 - 14:00 Uhr definiert. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Die Reaktionszeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität festgelegt. Störungen der Dringlichkeit 1, die innerhalb der Servicezeit gemeldet werden, sind am selben Arbeitstag zu bearbeiten. Definierte Service Anfragen sind innerhalb einer festgelegten Zeit umzusetzen. Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind in den Vergabeunter-lagen (insbesondere Teil B. "Leistungsbeschreibung") enthalten, die die geeigneten Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots erhalten.

Köln, Köln, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTTQ4UBJD# Gemäß § 41 Abs. 3 VgV ist der Beitragsservice vorliegend aufgrund der Schutzwür-digkeit der vertraulichen Informationen nicht verpflichtet, die weiterführenden Unterlagen (bspw. Vergabeunterlagen und Aufforderungen zur Angebotsabgabe) uneingeschränkt und vollständig für einen direkten Zugriff im Sinne des § 41 Abs. 1 VgV zu veröffentlichen. Um die erforderliche Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, werden die weiterführenden Unterlagen daher nur an die ausgewählten Bieter für die nachfolgende Angebots- und Verhandlungsphase herausgegeben. Zwingende Voraussetzung für die Bereitstellung der Vergabeunterlagen ist die Abgabe der in Anlage A10 "Geheimhaltungsverpflichtung" enthaltenen Geheimhaltungserklärung mit dem Teilnahmeantrag.

Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitrags-service von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt). Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS-Systemumgebung für eine Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande. Zur Vorbereitung der Betriebsübernahme ist eine Transitionsphase vorgesehen, die am 01.02.2027 beginnt. Sie dient der Einarbeitung sowie der Übergabe der Betriebsverantwortung vom bisherigen Auftragnehmer auf den zukünftigen Auftragnehmer. Die Übernahme der Betriebsverantwortung durch den Auftragnehmer hat verbindlich zum 01.07.2027 zu erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag hat eine Festlaufzeit von zweieinhalb Jahren, also vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2029. Daneben besteht für den Beitragsservice die einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um weitere 6 Monate, also bis zum 30.06.2030. Der Gesamtpreis umfasst sämtliche Leistungen während der Vertragslaufzeit (= Dienstleistungen zu einem pauschalen jährlichen Festpreis sowie die Transitionsphase auf Basis eines Pauschalpreises). Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservice sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Bei-tragsservice. Die Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen. Die Bearbeitung der Aufgaben wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Ver-fügung gestellten Anwendungen über einen Remote Zugang und unter Nutzung der technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräte des Dienstleisters durchgeführt. Der Remote Zugang wird über einen vom Beitragsservice verwalteten Service bereitgestellt. Als Orientierung für die jährlich durchschnittlich anfallenden Aufwände geht der Beitragsservice von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von bis zu 486 Personentagen (PT) aus. Der Auftragnehmer ist angehalten, basierend auf den Anforderungen der Vergabeunterlagen den Aufwand selbst zu prognostizieren. Hierbei kann die Aufwandsschätzung des Beitragsservices auch über- oder unterschritten werden. Vom Dienstleister ist die Servicezeit von montags bis freitags (außer bundeseinheitliche Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Der Dienstleister muss innerhalb der Servicezeiten für den Beitragsservice in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Es ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Dienstleister zu gewährleisten. Der Einsatz aller zur Umsetzung dieses Vertrages erforderlichen Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Der Dienstleister hat während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird. Der Dienstleister stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Dienstleistung auch beim Ausfall seiner Mitarbeiter/-innen ohne Verzug und uneingeschränkt erbracht wird. Im Verhinderungsfall (zum Beispiel Urlaub, Krankheit) sind Vertreter/-innen mit gleichen Qualifikationen einzusetzen. Eventuell notwendige Einarbeitungsaufwände werden nicht vom Beitragsservice geleistet bzw. vergütet. Die Betriebszeit der z/OS Systeme sowie der angebundenen Systeme zur Datenspeicherung und zur Datensicherung umfasst 7 x 24. Die Betriebsbereitschaft der z/OS Systemumgebung unter Einhaltung der Informationssicherheit ist zu gewährleisten. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online-Betrieb und den Batch-Betrieb. Der Online-Betrieb ist von montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr und an ca. 15 Tagen im Jahr auch samstags zwischen 06:00 - 14:00 Uhr definiert. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Die Reaktionszeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität festgelegt. Störungen der Dringlichkeit 1, die innerhalb der Servicezeit gemeldet werden, sind am selben Arbeitstag zu bearbeiten. Definierte Service Anfragen sind innerhalb einer festgelegten Zeit umzusetzen. Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind in den Vergabeunter-lagen (insbesondere Teil B. "Leistungsbeschreibung") enthalten, die die geeigneten Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots erhalten.

Köln, Köln, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden.Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.