Maklerkooperation

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimea5d81499-c260-47ae-a8fa-2a579b983e21KKKAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co KG
Estimated value—
DeadlineExpired14 Aug 2026, 10:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
14 Aug 2026, 10:00
CPV codes
66510000 - Insurance services66000000 - Financial and insurance services66518100 - Insurance brokerage services
Status
Unknown
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
14 Jul 2026, 11:05

Overview

Die KAV ist als firmenverbundener Versicherungsvermittler für kommunale Wohnungsunternehmen tätig. Derzeit betreut die KAV Versicherungen eines kommunalen Wohnungsunternehmens mit einem Bestand von ca. 37.100 Wohnungen. Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung der Versicherungen, die Unterstützung bei Risikoanalyse, der Ermittlung des Ver-sicherungsbedarfs und bei Schadenverhütungsmaßnahmen, sowie auch die organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Abwicklung von Schadensfällen sowie die Auswertung von Schadenstatistiken. Für die Erledigung der vorgenannten Aufgaben – umfassende Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Versicherungswesens sowie die Vermittlung von Versicherungen – sucht die KAV einen ungebundenen (nicht an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen gebundenen) Versicherungsmakler mit ausgeprägtem Wissen und Erfahrungen im Bereich Wohnungswirtschaft, der sie im Wege einer Maklerkooperation vollumfänglich berät und unterstützt. Die Bearbeitung von Schäden im Bereich der Wohngebäudeversicherung ge-meinsam mit dem Versicherer (sog. Schadensmanagement/ Schadenbearbeitung) ist eine optionale Leistung, welche die Auftraggeberin beauftragen kann.

Leipzig, Germany

1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen,den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 31. Juli 2026 (12:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber /Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.

Die KAV ist als firmenverbundener Versicherungsvermittler für kommunale Wohnungsunternehmen tätig. Derzeit betreut die KAV Versicherungen eines kommunalen Wohnungsunternehmens mit einem Bestand von ca. 37.100 Wohnungen. Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung der Versicherungen, die Unterstützung bei Risikoanalyse, der Ermittlung des Versicherungsbedarfs und bei Schadenverhütungsmaßnahmen, sowie auch die organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Abwicklung von Schadensfällen sowie die Auswertung von Schadenstatistiken. Für die Erledigung der vorgenannten Aufgaben – umfassende Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Versicherungswesens sowie die Vermittlung von Versicherungen – sucht die KAV einen ungebundenen (nicht an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen gebundenen) Versicherungsmakler mit ausgeprägtem Wissen und Erfahrungen im Bereich Wohnungswirtschaft, der sie im Wege einer Maklerkooperation vollumfänglich berät und un-terstützt. Die Bearbeitung von Schäden im Bereich der Wohngebäudeversicherung ge-meinsam mit dem Versicherer (sog. Schadensmanagement/ Schadenbearbeitung) ist eine optionale Leistung, welche die Auftraggeberin beauftragen kann. Es ist eine Beauftragung zum 01.01.2027 für ein Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr beabsichtigt, soweit nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird. Die maximale Laufzeit wird 5 Jahre, also bis 31.12.2031, betragen. Derzeit ist die Auftraggeberin die KAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co KG. Im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Unternehmensumstrukturierung ist eine Übertragung auf ein anderes konzernverbundenes Unternehmen geplant. Ein solcher Wechsel des Auftraggebers bzw. Vertragspartners auf Auftraggeberseite kann nach Zuschlagserteilung oder bereits vor Zuschlagserteilung erfolgen. Derzeit ist die Übertragung für einen Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung vorgesehen. Mit Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter für den Fall der Zuschlagserteilung mit der Übertragung des Vertrags auf ein konzernverbundenes Unternehmen in sämtliche Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag einverstanden (vgl. hierzu auch Ziffer 12 im Vertrag). Ein gesellschaftsrechtlicher Übergang des Vertrages zum Beispiel in Gestalt einer Anwachsung bleibt unberührt.

Leipzig, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.