Mainframe Infrastruktur-Wartungsservice bei der Deutschen Bundesbank
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Key information
Overview
Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank Deutschlands Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken und gehört zur öffentlichen Verwaltung. Als oberste Bundesbehörde liegen ihre Aufgaben neben der Versorgung von Handel und Banken mit Bargeld und dem Verwalten der Währungsreserven auch in der Refinanzierung und dem Clearing für Kreditinstitute sowie in der Definition und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Preisstabilität. In ihrer Funktion als Provider im Rahmen der 4CB für das Europäische System der Zentralbanken werden auf dem Mainframe der Deutschen Bundesbank die hochverfügbaren Zahlungsverkehrs- und Wertpapieranwendungen, namentlich Target2 und Target2-Securities, bereitgestellt. Um die Hochverfügbarkeit der zugehörigen Infrastruktur der nationalen z/OS-Systeme und der europäischen z/OS-Systeme der Eurosystem Market Infrastructure Plattform (EMIP) gewährleisten zu können, müssen die Software-Produkte der z/OS- Systeme regelmäßig gewartet und auf den jeweils aktuellen Stand gebracht werden. Außerdem müssen sicherheitsrelevante Updates regelmäßig auf die z/OS-Systeme gebracht werden. Mit dieser Vergabe möchte die Deutsche Bundesbank einen Dienstleister beauftragen, der die Wartung dieser z/OS-Systeme eigenständig als Service übernimmt. Die Übernahme des Service erfolgt, wenn der Auftragnehmer einen Wartungszyklus des aktuellen Dienstleisters begleitet hat. Für die Übernahme des Wartungsservices plant die Deutsche Bundesbank maximal 9 Monate.
Grundsätzlich werden die Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht. Die Deutsche Bundesbank kann fordern, dass der Auftragnehmer Leistungen vor Ort in Frankfurt am Main erbringt, insbesondere für Meetings oder Workshops, oder wenn aus Gründen der Sicherheit und Vertraulichkeit, Remote-Leistungen nicht möglich sind. Vor-Ort-Termine in Frankfurt am Main werden dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt gegeben, sofern möglich. Wenn ein Remote-Zugriff technisch nicht möglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb von 4 Stunden seine Leistungen in Räumlichkeiten der Deutschen Bundesbank an einem der Standorte der Zentrale in Frankfurt am Main oder am Standort einer Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Deutschland zu erbringen, falls das für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist. Die Leistungserbringung darf ausschließlich an Standorten innerhalb der Europäischen Union und der EFTA-Staaten erfolgen (gemäß Leistungsbeschreibung)., Frankfurt am Main, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MC03# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/ Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zur genannten Frist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber/ Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Teilnahmeanträge sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bewerber-/ Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge/ Angebote, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge/ Angebote oder Teilnahmeanträge/ Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge/ Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bewerber-/ Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bewerber/ Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bewerber/ Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bewerber/ Bieter auszufüllende Bestandteile der Teilnahme-/ Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen. 10. HUNB - Hurter & Nägelsbach GbR war an der Erstellung der fachlichen Vergabeunterlagen beteiligt.
Der ausgeschriebene Service betrifft ausschließlich die in dem Anhang "Liste der Softwareprodukte" genannten Softwareprodukte. Die genannten Softwareprodukte sind ausschließlich auf den in Kapitel 4.3.1 der Leistungsbeschreibung genannten z/OS-Systemen zu warten. Jedem der Produkte der "Liste der Softwareprodukte" ist ein Produktverantwortlicher der Deutschen Bundesbank zugeordnet. Jeder Produktverantwortliche der Deutschen Bundesbank hat einen Vertreter. Ein Produktverantwortlicher der Deutschen Bundesbank betreut mehrere Produkte (Zeilen des Anhangs "Liste der Softwareprodukte"). Ein Produktverantwortlicher kann gleichzeitig Vertreter eines anderen Produktverantwortlichen sein. 2026 betreuen auf Seiten der Deutschen Bundesbank ca. 30 Produktverantwortliche die im Anhang "Liste der Softwareprodukte" aufgeführten Softwareprodukte. Der Auftragnehmer benennt für jedes Produkt (Zeile im Anhang "Liste der Softwareprodukte") ebenfalls einen Produktverantwortlichen, der auf Seiten des Auftragnehmers Produktexperte genannt wird, sowie einen Vertreter. Die Aufteilung der Produkte auf die Produktexperten kann sich hinsichtlich Anzahl der Produkte pro Produktexperten von der Aufteilung der Bundesbank unterscheiden. Eine Vertretungsregelung ist für die Deutsche Bundesbank besonders wichtig. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Software, die nicht im Anhang "Liste der Softwareprodukte" enthalten ist, insbesondere nicht für fachliche Anwendungen der Bundesbank. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für fachliche Daten der Bundesbank und hat keinen Zugriff auf diese fachlichen Daten. Der Auftragnehmer ist nicht zuständig für Hardware der Deutschen Bundesbank. Für den Betrieb (Operating) der z/OS-Systeme, Reparatur und Erneuerung der Hardware sowie für die Beschaffung der Hardware ist der Auftragnehmer nicht zuständig. Der Auftragnehmer ist nicht zuständig für die Verwaltung, Beschaffung oder Erneuerung von Lizenzen aus vertraglicher Sicht. Die z/OS-Systeme der nationalen Umgebung befinden sich ausschließlich am Standort der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main. Die z/OS Systeme der europäischen Umgebung befinden sich sowohl am Standort der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main als auch am Standort der Banca d"Italia in Rom. Der Begriff "z/OS-Systeme" schließt immer nationale und europäische z/OS-Systeme ein, sofern nicht explizit "nationale z/OS-Systeme" oder "europäische z/OS-Systeme" genannt werden. Die Deutsche Bundesbank ist für die Bereitstellung beider Umgebungen verantwortlich. Der Auftragnehmer erbringt die Wartung der Softwareprodukte für die gesamte z/OS Umgebung der nationalen z/OS-Systeme und der europäischen z/OS-Systeme. Derzeit bestehen diese beiden Umgebungen aus 21 LPARs. Diese LPARs werden im Parallel Sysplex betrieben. Die Anzahl der LPARs kann sich ändern. Auf den LPARs befinden sich unterschiedliche z/OS-Systeme, aufgeteilt in Vorproduktions- und Produktionssysteme (siehe Anhang "Grafische Darstellung der Infrastruktur"). Auf diesen LPARs sind die Softwareprodukte des Anhangs "Liste der Softwareprodukte" installiert. Die Liste ist nicht statisch und kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Man kann der Liste entnehmen, welches Produkt auf welcher Umgebung installiert und/oder genutzt ist. Für die europäischen z/OS-Systeme wird der Standort der Produktionssysteme und der Vorproduktionssysteme jährlich getauscht. Jeweils ein Jahr lang werden die Produktionssysteme bei der Banca d"Italia betrieben und die Vorproduktionssysteme bei der Deutschen Bundesbank, im folgenden Jahr werden die Produktionssysteme bei der Deutschen Bundesbank betrieben und die Vorproduktionssysteme bei der Banca d"Italia. Die Rotationen finden zur Jahresmitte statt. Die Betriebssteuerung (Operating) wird lokal vom jeweiligen Land übernommen. Für den Auftragnehmer hat dieser Wechsel lediglich informatorischen Charakter. Der Auftragnehmer übernimmt keine Aufgaben bei dieser Standortänderung. Er ist für die Softwarewartung der z/OS-Systeme an beiden Standorten zuständig. Im Zuge der Leistungserbringung hat der Standort lediglich Auswirkung darauf, welches Land den Be-trieb innehat und damit während der Aktivierungstermine das Stoppen und Starten der Systeme und Subsysteme ausführt. Für die Vorbereitung der Softwareprodukte für die Installation und das Customizing stellt die Deutsche Bundesbank auf ihren z/OS-Systemen ein Repository zur Verfügung, welches der Auftragnehmer nutzt und während der Dauer des Vertrages weiterpflegt. Der Auftragnehmer ist zur Nutzung dieses Repositories auf den z/OS-Systemen der Deutschen Bundesbank verpflichtet. Der Einsatz eines Repositories auf Systemen des Auftragnehmers ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer wird jegliche Programmstände ausschließlich auf dem jeweils von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Weg auf die z/OS-Systeme der Deutschen Bundesbank bringen. Gemäß EVB-IT Service-AGB ist Programmstand der Oberbegriff für Patch, Update, Upgrade und neue(s) Release/Version. In diesem Sinne wird der Begriff Programmstand in dieser Leistungsbeschreibung verwendet. Der Auftragnehmer übernimmt das von der Deutschen Bundesbank vorgegebene Wartungskonzept. Dieses wird im Verhandlungsverfahren erörtert und dem Auftragnehmer nach Zuschlag übergeben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Namenskonventionen der Deutschen Bundesbank zu ändern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Änderung der vorgegebenen technischen Randbedingungen oder der Architektur. Für die Erbringung seiner Leistungen wird der Auftragnehmer den Stand der Technik, wie ihn der Hersteller des jeweiligen Softwareprodukts vorgibt, berücksichtigen, nicht nur hinsichtlich der eingesetzten Technik, sondern auch hinsichtlich der eingesetzten Fachbegriffe.
Grundsätzlich werden die Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht. Die Deutsche Bundesbank kann fordern, dass der Auftragnehmer Leistungen vor Ort in Frankfurt am Main erbringt, insbesondere für Meetings oder Workshops, oder wenn aus Gründen der Sicherheit und Vertraulichkeit, Remote-Leistungen nicht möglich sind. Vor-Ort-Termine in Frankfurt am Main werden dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt gegeben, sofern möglich. Wenn ein Remote-Zugriff technisch nicht möglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb von 4 Stunden seine Leistungen in Räumlichkeiten der Deutschen Bundesbank an einem der Standorte der Zentrale in Frankfurt am Main oder am Standort einer Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Deutschland zu erbringen, falls das für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist. Die Leistungserbringung darf ausschließlich an Standorten innerhalb der Europäischen Union und der EFTA-Staaten erfolgen (gemäß Leistungsbeschreibung)., Frankfurt am Main, Germany
Nach der Angebotswertung wird mit den Bietern jeweils ein verifizierendes Fachgespräch geführt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass das Fachgespräch keine Verhandlung darstellt und Änderungen oder Ergänzungen des Angebots nachträglich in diesem Rahmen nicht zulässig sind. Auf eine Firmenpräsentation ist zu verzichten. Im Fachgespräch werden die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung überprüft. Hinweise für Bieter: Die Teilnahme am Fachgespräch ist verpflichtend. Ein Nichterscheinen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Das verifizierende Fachgespräch darf nicht durch Vertriebsmitarbeitende geführt werden, sondern ist durch die in der Leistungsbeschreibung, Kap. 5.11.2, geforderten Schlüsselpositionen durchzuführen. Diese sind durch maximal 3 unter Kap. 5.11.3 Spiegelstrich 1, genannten Positionen (also Produktexperten für eines oder mehrere der 5 Produkte mit 10 Punkten in der T05_Skillmatrix) zu ergänzen. Für die Fachgespräche ist eine Dauer von ca. 2 Stunden vorgesehen. Die Fachgespräche sind voraussichtlich in KW 41-44 vor Ort vorgesehen; eine Durchführung im Remote-Format bleibt vorbehalten. Bitte merken Sie sich vorgenannten Zeitraum vor. Weitere Informationen zu Ort, Zeit und Ablauf des Fachgesprächs werden mit der Einladung zum Fachgespräch eine Woche vor dem Termin zur Verfügung gestellt.