Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime1300 v 226/26IHInterkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Stadt Hünfeld
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Deadline6 days left29 Sept 2026, 08:00
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Key information

Identifier
Contract type
Deadline
29 Sept 2026, 08:00
CPV codes
90910000 - Cleaning services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
24 Aug 2026, 09:34

Overview

Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung

Hünfeld, 36088, Fulda, Germany

- Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen. - Nimmt der Bieter zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen. Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert. - Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen. - Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe habe muss: Gesamtschuldnerisch haftend. - Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. - Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse. Datenschutzhinweis: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in. Detailiertere Angaben zu: a) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zur Angebotsabgabe zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Sie haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen. Diese hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten: • Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen. • Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. • Erklärung, dass im Auftragsfalle die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft stattfinden wird. • Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Des Weiteren hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot die zur Leistungserfüllung vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beschreiben und die Gründe und Motive für den Zusammenschluss darzulegen. Für die Bietergemeinschaftserklärung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck einschließlich einer Darlegung der Gründe für die Zusammenarbeit einzureichen. Die Auftraggeber behalten sich vor, einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Bietergemeinschaften haben für jedes einzelne ihrer Mitglieder die unter der Eignung zur Berufsausübung und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungssfährigkeit geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Die weiteren Erklärungen, Nachweise und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind jeweils für das/die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, für das/die die Nachweisforderung aufgrund des von dem Mitglied innerhalb der Bietergemeinschaft übernommenen Leistungsteils zutrifft. Im Übrigen müssen diese Nachweisforderungen für die Bietergemeinschaft insgesamt vollständig erfüllt werden. Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der AG auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält. Im Übrigen beurteilt der AG die Eignung der Bietergemeinschaft für die Leistungserbringung in der Gesamtschau der durch die vorgelegten Nachweise und Erklärungen zum Ausdruck kommenden Leistungsfähigkeit und Fachkunde; das Vorliegen von Ausschlussgründen wird hingegen individuell für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft geprüft. b) Unterauftragnehmer (Nachunternehmer): Beabsichtigt der Bieter, im Rahmen der Leistungserbringung Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) einzusetzen, so hat er diese in einer gesonderten, dem Angebot in verbindlich unterzeichneter Form beigefügten Erklärung zu benennen. Die Erklärung hat jeweils Namen, Anschrift und vertretungsberechtigte Personen des Nachunternehmers sowie eine Beschreibung desjenigen Leistungsanteils, der dem Nachunternehmer übertragen werden soll (Art und Umfang), zu enthalten. Für die Erklärung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck zu verwenden. Der Bieter hat auch für jeden Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) die unter der Eignung zur Berufsausübung geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem sind für den Unterauftragnehmer die Umsatzerklärungen gemäß wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit, Spiegelstrich 1, und außerdem die Nachweise und Erklärungen gemäß Nr. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzureichen, dies jedoch beschränkt auf denjenigen Leistungsanteil, der auf den jeweiligen Unterauftragnehmer übertragen werden soll. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nur für "wesentliche" Unterauftragnehmer. Dies sind für Zwecke ausschließlich dieses Vergabeverfahrens solche Unterauftragnehmer, die Leistungen des Transportes und/oder Leistungen der Verwertung der Bioabfälle durchführen sollen, nicht jedoch solche, die lediglich Outputströme aus einer Behandlungsanlage übernehmen und entsorgen, und ebenfalls nicht solche, die lediglich Leistungen der Beladung/und oder des Umschlags durchführen. Der AG behält sich indes vor, auch für nicht "wesentliche" Unterauftragnehmer im vorstehenden Sinne die in den Eigungskriterien genannten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen im Rahmen der weiteren Angebotsaufklärung zu verlangen. Die Verpflichtung zur Benennung sämtlicher vorgesehener Unterauftragnehmer (auch nicht "wesentlicher") mit dem Angebot bleibt im Übrigen unberührt; ebenso die vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Unterauftragnehmern. Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der AG auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält. Im Übrigen beurteilt der AG die Eignung jedes Unterauftragnehmers für die Leistungserbringung mit Blick auf die ihr übertragenen Teilleistungen und berücksichtigen dies in einer Gesamtbeurteilung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bieters (unter Einschluss der vorgesehenen Unterauftragnehmer). Das Vorliegen von Ausschlussgründen wird hingegen individuell für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer geprüft; gegen keinen der vorgesehenen Unterauftragnehmer dürfen Ausschlussgründe bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen hinsichtlich der für die Leistungserbringung eingesetzten Nachunternehmer nach Zuschlagserteilung der Zustimmung des Auftraggebers bedürfen, und dass der Auftragnehmer vollumfänglich für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch Nachunternehmer einsteht.

Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes Hessen sind die Städte und Gemeinden zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen bzw. bebauten Ortslagen verpflichtet. In der Satzung der Stadt Hünfeld über die Straßenreinigung vom 16.12.2021 (siehe Anlage 1) regelt die Stadt Hünfeld die Reinigungspflicht der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Ortsdurchfahrten, Wege und Plätze. Die Reinigungspflicht wird angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen. Dies gilt nicht für die satzungsgemäß bestimmten Straßen und Flächen in der Kernstadt von Hünfeld, für welche die Stadt Hünfeld die Reinigung als öffentliche Einrichtung durchführt. Diese von der Stadt zu reinigenden Straßen und Flächen bilden neben weiteren städtischen Grundstücken die Grundlage für die zu vergebenden Leistungen. Derzeit sind keine relevanten Anpassungen der Satzungen geplant, Änderungen und Ergänzungen bezüglich der zu reinigenden Straßen und Flächen können sich u. a. durch einen möglichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ergeben. Die Bieter haben sich bei entsprechendem Interesse vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten der zu reinigenden Straßen und Flächen zu informieren. Nachträgliche Forderungen des AN aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten sind ausgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages zur Durchführung von Reinigungsleistungen auf Basis dieser Ausschreibung beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028. Die maschinelle Reinigung erfolgt ganzjährig. Die Reinigung umfasst das turnusmäßige maschinelle Reinigen (u. a. wöchentlich einmalig, wöchentlich zweimalig, monatlich, vierteljährlich, jährlich) entweder mit einer Großkehrmaschine oder mit einer Kleinkehrmaschine. Sämtliche Kehrmaschinen haben geeignete Gerätschaften zum manuellen Kehren mitzuführen. Die zu erbringende Reinigungsleistung umfasst im Wesentlichen die Beseitigung von a. Abfällen und Unrat, z. B. Scherben, Zigarettenkippen, Hundekot, Mund- und Nasenschutzmasken, b. Verpackungen aller Art, z. B. Zigarettenschachteln, Behältnisse aus den Bereichen Fast-Food, Süßwaren und Getränke, c. Pflanzenbewuchs, d. Abfälle von Bäumen und angrenzenden Grünanlagen bzw. Wegen, z. B. Laub, Blüten, Früchte, Erde, e. von Anliegern von Rad- und Gehwegen in die Rinnen gefegter Kehricht und f. sonstige Verschmutzungen z. B. Splitt, Sand oder abstumpfende Streumittel. Zu reinigen sind die Fahrbahnen und Rinnsteine, bei Einbahnstraßen und Fahrbahnteilern inkl. der linksseitigen bzw. innenliegenden Rinnsteine. Haltestellenbuchten, Parkbuchten und - streifen, Sicherheitsstreifen, Mehrzweckstreifen und ebenerdige Verkehrsinseln sind Bestandteil der Fahrbahnen und sind dementsprechend zu reinigen. Flächen zwischen zwei Parkstreifen entlang der Straße sind dem Parkstreifen zugeordnet und zu reinigen. An eine zu reinigende Straße angrenzende Einmündungsbereiche von Straßen mit Anliegerreinigung gehören ebenfalls zum Reinigungsumfang.

Hünfeld, 36088, Fulda, Germany

Hünfeld, 36088, Fulda, Germany

#Besonders auch geeignet für:selbst#,

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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