LV 11/2026 Beschichtungsarbeiten FM-ASB-H11
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Key information
Overview
Der Bayerische Rundfunk (BR) plant auf seinem Stammgelände in München Freimann an der Floriansmühlstraße unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand (ASB)" die Sanierungsmaßnahmen des Bestandshauses 11. Haus 11 Das Haus 11 hat eine Gesamtlänge von ca. 70 m und eine Breite von 14 m Die Erschließung des zweifach abgewinkelten Gebäudes erfolgt von der Ostseite über eine Freitreppe in den Eingangsbereich des hochgelegenen Erdgeschosses. Von dort führen zwei Treppenhäuser (TH A und TH B) in die oberen Vollgeschosse (1.OG, 2.OG, 3.OG), das Untergeschoss sowie das Dachgeschoss. Dem Eingangsbereich und dem Treppenhaus A zugeordnet ist ein Twin-Aufzug, dessen zwei Kabinen sämtliche Geschosse erschließen. Diese Aufzüge sind während der Baumaßnahme außer Betrieb. Ein weiterer Aufzug mit barrierefreien Abmessungen befindet sich im Treppenhaus B am Südostende des Gebäudes. Es ist geplant, diesen während und nach der Abbruchmaßnahmen als Lastenaufzug für die Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Ein zusätzlicher Verbindungsgang im Unter- und Erdgeschoss führt zu Haus 4c. Zu Haus 12 besteht ein geschlossener Übergang im 1. und 2.?Obergeschoss. Zu diesen beiden Gebäuden erfolgt während der Baumaßnahme eine Abtrennung in F90 Qualität. Die Baumaßnahme beinhaltet UG, EG, 1.OG bis 3.OG Das Haus 11 wurde 1989-1990 erbaut. Das Untergeschoss beinhaltet im Wesentlichen Büroräume und Technikräume. Im Erdgeschoss befinden sich der Eingang, Büroräume, Workcafé und Konferenzzone. Das 1.OG bis 3.OG beinhalten, Workcafés, Büro- und Besprechungsräume.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YTV2LFYN0# Es werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers als Vertragsbestandteil vereinbart. Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) gelten nicht. Stattdessen gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe gemäß Ziff. 11.00. AVB. Die Bezugsgröße für die Regelung in Punkt 4 dieses Formblattes 214.H zur Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) ist die im Vertrag vereinbarte Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 5 Sicherheitsleistungen für Mangelansprüche gelten nicht. Stattdessen gilt die Regelung zur Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.02. AVB. Ferner gelten die weiteren besonderen Vertragsbedingungen gemäß Formblatt 214.HW.