Los 2: Versorgung mit elektrischer Energie und Erbringung energieversorgungsnaher Dienstleistungen
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Key information
Overview
Die RAG ist aus energiewirtschaftlicher Sicht ein industrieller Stromverbraucher, der künftig (bis 2030) seine Strombeschaffung durch eigene PV- und Wind-Assets sowie Nutzung vorhandener Nachfrageflexibilität im Kerngeschäft CO2-neutral decken möchte. Mit dieser Ausschreibung soll für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 2030 mit Option zur Verlängerung bis zum 31. Dezember 2033 Strom vom Markt bezogen werden, Strom aus der Eigenerzeugung vermarktet werden sowie energieversorgungsnahe Leistungen erbracht werden. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Das Los 1 umfasst die Stromversorgung der RAG-Abnahmestellen in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung und die Direktvermarktung der Erneuerbaren Energien-Anlagen der RAG. Das Los 2 umfasst die Stromversorgung der Abnahmestellen des Unternehmens in Niederspannung (SLP). Die RAG beabsichtigt, parallel zu diesem Vergabeverfahren einen Vertrag für die Erbringung des Portfolio- und Risiko-Management as a Service abzuschließen. Gegenstand dieser Bekanntmachung und Ausschreibung sind die Leistungen des Los 2. Die Einzelheiten des Auftrags können der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen entnommen werden, die mit den Vergabeunterlagen unter der angegebenen Adresse zur Verfügung gestellt werden.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMS7S# Fortsetzung "Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens": 6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. 7. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. Die Bieter des Verfahrens haben darüber hinaus mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit einzureichen. 8. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 9. Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.