Los 2.2 Lieferung Armaturen Wärmespeicher
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Im Rahmen des Projekts „Errichtung Großwärmespeicher und dessen hydraulische Einbindung in die Fernwärmeverteilung am Standort HKW West“ (Gesamtprojekt WSPW) der Stadtwerke Karlsruhe soll ein Wärmespeicher zur Sicherstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und gesicherten Wärmeversorgung realisiert werden. Durch die hydraulisch entkoppelte Einbindung in das Fernwärmenetz über ein separates Vor- und Rücklaufsystem soll der Wärmespeicher zum Ausgleich von Lastschwankungen sowie zur zeitlichen Entkopplung von Wärmeerzeugung und -verbrauch beitragen. Bei diesem Beschaffungsvorhaben sollen komplette und funktionsfähige Absperr- und Regelarmaturen geliefert werden, die für den vorgesehenen Betrieb innerhalb der festgelegten Liefergrenzen benötigt werden.
Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch. 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Formulare für Eigenerklärungen stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Nutzung ist nicht zwingend vorgeschrieben. 2. Teilnahmeanträge können ausschließlich gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung abgegeben werden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Kommunikationsplattform 5.1.12 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter 8.1 ORG-0001 genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 5. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 6. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 7. Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien ermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen, um die Anzahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der festgelegten Zuschlagskriterien zu reduzieren. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, sofern deren bewertete Angebotssummen nicht mehr als 10 % von der bewerteten Angebotssumme des besten Angebots abweichen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen. 8. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.