Linie 5 SK, BV 5.1 Saale Elster Aue, Planung Gleis- und Fahrleitungsanlagen
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Key information
Overview
Die Straßenbahnlinie 5 weist eine Länge von ca. 31 Kilometern auf und verkehrt seit 1971 durchgehend von der Stadt Halle (Saale) über die Orte Schkopau, Merseburg und Leuna bis nach Bad Dürrenberg. Ab dem 01. Januar 2025 wird der Streckenabschnitt der Linie 5 im Bereich zwischen HalleAmmendorf und Bad Dürrenberg durch den Saalekreisseparat beauftragt und auf Basis der neuen Liniengenehmigung als Linie 5 SK bezeichnet. Der verbleibende Linienabschnitt im Stadtgebiet von Halle (Saale) wird weiterhin als Linie 5 verkehren. Trotz der rechtlich geteilten Linie mit zwei Linienbezeichnungen bleibt die durchgehende Führung der Straßenbahnlinie bestehen. Die neue Linie 5 SK verbindet mit einer Streckenlänge von ca. 22,3 Kilometern Halle-Ammendorf und Bad Dürrenberg und verläuft dabei mit 18,9 Streckenkilometern fast ausschließlich im Landkreis Saalekreis. Mit einer jährlichen Fahrplanleistung von insgesamt ca. 400.000 Fahrplankilometern erschließt die Linie die Gemeinden Schkopau, Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg. Entlang der Strecke bedient die Linie 5 SK insgesamt 32 Haltestellen, wovon sich 30 im Saalekreis befinden und 19 bereits niederflurgerecht ausgebaut sind. Das übergeordnete Ziel des Grunderneuerungsprogramms der HAVAG ist die Sicherung einer modernen und leistungsfähigen Straßenbahninfrastruktur im Saalekreis. Um die Verkehrsdurchführung im Landkreis Saalekreis langfristig abzusichern, soll eine Grunderneuerung von Teilen der Gleistrassen, von Weichen, von Brücken und der Bahnstromversorgung erfolgen. Damit soll eine Verbesserung der Beförderungsqualität für die Fahrgäste, eine Reduzierung des gesellschaftlichen CO2-Ausstoßes als Schlüssel zur Klimaneutralität bewirkt und eine barrierefreie Ausgestaltung des Straßenbahnverkehrs erzielt werden. Die ausführliche Beschreibung des Projektes ist in den Vergabeunterlagen enthalten
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes ist die Teilnahme zu beantragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine fehlende Beantragung der Teilnahme die Gefahr besteht, einen unvollständigen Teilnahmeantrag abzugeben, welcher nach geltenden vergaberechtlichen Regelungen gegebenenfalls auszuschließen ist. b) Die in den Unterlagen enthaltenen Dateien sind in den jeweiligen Inhaltsverzeichnissen aufgelistet. Die Vollzähligkeit der Dateien/Unterlagen ist anhand der Inhaltsverzeichnisse zu prüfen. c) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. d) Fragen sind über das Portal: evergabe-online.de bis spätestens zum 24.09.2025 Ortszeit 12:00 Uhr an die Auftraggeberin zu richten e) Die geforderten Unterlagen sind vollständig mittels der seitens der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erstellen und soweit vorgesehen, entsprechend durch weitere Unterlagen zu ergänzen. f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher amtlich anerkannter Übersetzung. g) Enthält der Teilnahmeantrag bzw. Unterlagen zum Teilnahmeantrag/Angebot bzw. Unterlagen zum Angebot Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse, sind diese Unterlagen (Seiten) zu kennzeichnen. h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. j) Bei Bewerbergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Benennung der Vertretungsberechtigten zu benennen. (B2). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen: B3 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) B4 Vertraulichkeitserklärung B5 Eigenerklärung Eignung B5.1 Eigenerklärung Sanktionen B5.2 Mindestlohn B5.3 Versicherungsnachweis B5.4 Bankauskunft k) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern (soweit bereits bekannt) sind die Dokumente B6 und B6.1 einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet. m) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein. Die Bankauskunft hat nicht älter als 2 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages zu sein. Eigenerklärungen sind mit dem Namen des Bewerbers und der Person, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt sowie mit dem Datum zu versehen. n) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen. o) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Selbstauskünfte durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. Die Vergabestelle wird nachzufordernde Unterlagen binnen angemessener Frist beim Bewerber / Bieter anfordern (geregelt innerhalb von 6 Kalendertagen). p) Die Teilnahme von Bewerbern / Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge / Angeboten ist ausgeschlossen. q) Fördermittel: Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu. Weitere Informationen sind in dem Dokument A1 Allgemeines zum Verfahren 1 enthalten