Lieferung von Materialien für das Leseband der Jahrgangsstufen 5-8
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Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt-238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Insbesondere ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Parallele Angebote (eigenes Angebot und als Mitglied einer BieGe) sind grds. unzulässig. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.