Lieferung von Flugfeldlöschfahrzeugen und/oder Universallöschfahrzeugen
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Key information
Overview
Lieferung von Flugfeldlöschfahrzeugen (Los 1) und/oder Universallöschfahrzeugen (Los 2)
Zusätzliche Informationen: Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. 5.1.12 durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport zu dieser (www.subreport/E66311629) Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel(.xls oder .xlsx). Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Die Bewerber je Los, die ihre Bewerbung form- und fristgerecht abgegeben haben werden anschließend aufgefordert, ihr Angebot abzugeben. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Bieterfragen dürfen nur über die Bieterkommunikation von Subreport gestellt werden. Fragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis zum 12.06.2026 eingehen. Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgen in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche werden weiterhin ggf. persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt. Die Angebote sind schriftlich über die Vergabeplattform subreport einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der festgelegten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote – auch bereits bei dem ersten Angebot! – berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind grundsätzlich eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggf. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass bei Bewerbungen auf mehrere Lose die Bewerbungsbögen jeweils vollständig und mit allen unter Ziff. 5.1.9 genannten Bewerbungsunterlagen je Los hochzuladen sind. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Bedingte Nachlässe für die zeitgleiche Vergabe beider Lose sind zugelassen: Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot zu dem Los eingereicht hat. Die gewährten Rabatte sind dabei seitens des Bieters zu gleichen Teilen auf die beiden Lose zu gewähren.
11 May 2026, 12:58
Dispatch date
Milestone
12 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
22 Jun 2026, 10:00
Participation request deadline
Deadline
None recorded.