Lieferung und Montage von Niederspannungsanlagen inkl. Beleuchtungstechnik und Energiekabel an den Haltestellen (H) Wasserturm und (H) Bergmühle in Essen
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Key information
Overview
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verteilungen für die Niederspannung und Beleuchtungstechnik sowie die Energiekabel für die Erdung und die Beleuchtung im Bereich der jeweiligen Haltestellen. Bei allen Kabeln und Leitungen ist als Leitermaterial Kupfer einzusetzen. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(H) Wasserturm (H) Bergmühle, Essen, Germany
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der SektVO. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Datenschutzinformationen" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verteilungen für die Niederspannung und Beleuchtungstechnik sowie die Energiekabel für die Erdung und die Beleuchtung im Bereich der jeweiligen Haltestellen. Bei allen Kabeln und Leitungen ist als Leitermaterial Kupfer einzusetzen. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(H) Wasserturm (H) Bergmühle, Essen, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Klarstellung: Mit dem zuvor stehenden Satz "Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).