Lieferung, Lagerung und Logistik von Reanimationsphantomen und passender Transporttaschen für die Schulen in Nordrhein-Westfalen
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Key information
Overview
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) vergibt vorliegend eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und logistische Verteilung von Reanimationsphantomen für die Schulen in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Lieferung und logistischen Verteilung passender Transporttaschen.
Der Auftragnehmer übernimmt auch die Logistik und Verteilung der abgerufenen Reanimationsphantome und Transporttaschen an die Schulen in Nordrhein-Westfalen., Völklinger Str. 49, Düsseldorf, 40221, Düsseldorf, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYHND2B9#
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) vergibt vorliegend eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und logistische Verteilung von Reanimationsphantomen für die Schulen in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Lieferung und logistischen Verteilung passender Transporttaschen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Die Leistung des Auftragnehmers besteht aus drei Hauptbestandteilen: - Bereitstellung der in der Anlage 3_Leistungsbeschreibung und der Anlage 3.1_Leistungskatalog näher beschriebenen Reanimationsphantome, - Bereitstellung der in der Anlage 3_Leistungsbeschreibung und der Anlage 3.1_Leistungskatalog näher beschriebenen passenden Transporttaschen, - Durchführung der Lagerung, Logistik und Lieferung der Reanimationsphantome einschließlich der benötigten Transporttaschen an die einzelnen Schulen nach dem erfolgten Einzelabruf.
Der Auftragnehmer übernimmt auch die Logistik und Verteilung der abgerufenen Reanimationsphantome und Transporttaschen an die Schulen in Nordrhein-Westfalen., Völklinger Str. 49, Düsseldorf, 40221, Düsseldorf, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# (1) Eine Auftragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt ausschließlich durch einen gesonderten Leistungsabruf (Einzelabruf) auf Grundlage und nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung zustande. (2) Der Auftraggeber wird mindestes 5.000 Reanimationsphantome und mindestens 1.000 Transporttaschen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen (Mindestabnahmemenge). (3) Der Auftraggeber schätzt, dass er 14.950 Reanimationsphantome - und 2.990 Transporttaschen für den sicheren Transport dieser Anzahl - abrufen wird (Schätzmenge). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf dieser Schätzmenge besteht - über § 3.2 der Rahmenvereinbarung hinaus - nicht. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 17.940 Reanimationsphantome und bis zu 3.588 Transporttaschen aus dieser Rahmenvereinbarung insgesamt abzurufen (Höchstmenge). Die Abrufberechtigung aus dieser Rahmenvereinbarung endet automatisch bei Erreichen der Höchstmenge. § 132 GWB bleibt unberührt. (5) Ein vor Ablauf der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung geschlossener Einzelabruf behält seine Gültigkeit auch über den Endzeitpunkt der Rahmenvereinbarung hinaus bis zur vollständigen Leistungserbringung. In diesem Fall gelten die Regelungen der Rahmenvereinbarung bis zur Beendigung des Einzelabrufs entsprechend fort.