Lieferung Grünstrom
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Key information
Overview
1. Gegenstand ist die Stromlieferung von Grünstrom an die Stromabnahmestellen der verschiedenen Auftraggeber: Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17033 Neubrandenburg Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg, Bertolt-Brecht-Str. 1c, 17034 Neubrandenburg; Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Hinterste Mühle 2, 17033 Neubrandenburg; Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH, Parkstraße 1, 17033 Neubrandenburg; Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Ameisenweg 19, 17036 Neubrandenburg; Die Belieferung im Standardlastprofil erfolgt an ca. 892 Abnahmestellen, deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca. 2,8 GWh beträgt. Für 11 Abnahmestellen erfolgt die Belieferung in registrierender Leistungsmessung mit einem voraussichtlichen jährlichen Strombedarf von ca. 1,7 GWh. Die konkreten Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Unternehmen aufgelistet. Das Gesamtliefervolumen beträgt ca. 4,5 Mio. kWh/Jahr. Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2025. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Die Ladesäulen und ein Parkhaus sollen mit Grünstrom beliefert werden, der aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammen und nicht nach EEG-gefördert sind. Er kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag, für den vom Stromlieferanten Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt entwertet werden oder mit Strom aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) beliefert werden. Im Leistungsverzeichnis sind bereits die Ladesäulen aufgeführt, die 2026/2027 noch errichtet werden.
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNDYY9A26VF# Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, - in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.