Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des FZ Mitte Ekrath am Campus Sandheide
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Overview
Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des FZ Mitte Ekrath am Campus Sandheide
#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YTVL0CZRX# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden. 2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. 3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist. 4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. 5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig. 6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt. 7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. 8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. 10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. 11. Die Kreisverwaltung Mettmann errichtet einen Schulneubau. Insgesamt werden fünf Gebäudeteile errichtet, von welchen zwei Gebäudeteile zukünftig den Standort Erkrath der Förderzentrums Mitte beherbergen werden. Ziel dieser Vergabe ist es, einen fachkundigen und verlässlichen Vertragspartner zu finden, der die Vollausstattung des Schulneubaus realisiert und der zu einem festgelegten Auftragstermin die Lieferung und Montage des in der Anlage 1 beschriebenen Mobiliars für die o.g. Schule übernimmt. Insgesamt sollen in den jeweils drei Etagen der beiden Gebäudeteile des Förderzentrums achtzehn Klassenräume mit Nebenräumen, verschiedene Büros, Team- bzw. Lehrerstützpunkte, Fachräume sowie weitere Sonderräume (wie ein Schülercafé oder die Schulbibliothek) vollständig mit neuem Mobiliar ausgestattet werden. 12. Alle zu liefernden Positionen müssen den deutschen Normen und Vorschriften, insbesondere den Sicherheitsvorschriften (CE oder GS-Zeichen), entsprechen. Alle durch die Bundesrepublik Deutschland übernommenen Vorschriften der EU sind zu berücksichtigen. Die angebotenen Schulmöbel haben der DIN EN 1729 zu entsprechen. Zusätzlich müssen alle Komponenten nach den geltenden GUV-Richtlinien sicherheitsgeprüft sein. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die vorgegebenen Eigenschaften und Standards nicht gegeben sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer den vorgeschriebenen Zustand nachträglich und unentgeltlich herzustellen. Es müssen Systeme angeboten werden, die eine jahrelange problemlose Nutzung im schulischen Bereich gewährleisten und die für weitere mindestens fünf Jahre verfügbar sind, um eventuelle Ersatzbeschaffungen oder zusätzlich benötigtes Mobiliar in passender Ausführung beschaffen zu können. Bei Modelländerungen bzw. Änderungen von Materialien oder Eigenschaften bzw. Funktionen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig vor Einführung informiert. Ohne Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Änderungen, insbesondere Änderungen an zertifizierten Produkten, die eine erneute Zertifizierung erforderlich machen, vorgenommen werden. 13. Der Auftrag soll nach aktuellem Stand der Bauarbeiten in den zwei Wochen vor den Herbstferien (Ferien 19.10.26 bis 30.10.26), also in der 41./42. KW 2026 vom 05. bis zum 16.10.26 ausgeführt werden. Die Ausführungsfrist entspricht dem o.g. Ausführungszeitpunkt. Alle Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung und nicht etwa nach Klärung von Detailfragen. Bei, im Einzelfall zu erstellenden, Sonderanfertigungen ist die Ausführungsfrist mit dem Auftraggeber gesondert abzustimmen. 14. Die Lieferung der Möbel erfolgt jeweils frei Verwendungsstelle sowie kostenfreier und umweltgerechter Entsorgung der Verpackungsmaterialien. 15. Zum Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit wird die Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf Leistungsumfang und Auftragsvolumen -möglichst von Institutionen des öffentlichen Rechts- aus den letzten drei Jahren gefordert. Diese sollen bereits zusammen mit dem Angebot spätestens jedoch auf Anforderung innerhalb von 5 Werktagen benannt werden. Bei der Benennung der Referenzen sollten mindestens Informationen über den Auftraggeber, die Art und den Umfang sowie eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers enthalten sein. 16. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der beste Angebotspreis.