Landkreis Gifhorn - Fortschreibung Landschaftsrahmenplan
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Key information
Overview
1. Anlass Die gesetzlich verpflichtende Aufstellung eines Landschaftsrahmenplans (kurz LRP) für den Landkreis Gifhorn erfolgte im Jahr 1992 mit der Veröffentlichung des Landschaftsrahmenplans. Aufgrund der inzwischen weitgehend veralteten Daten (Bestandsaufnahmen Ende 80er Jahren) und Aussagen entspricht der derzeit gültige Landschaftsrahmenplan nicht mehr den aktuellen fachbehördlichen Anforderungen an einen Landschaftsrahmenplan (vgl. Paterak et al. 2001). Demzufolge ist die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Gifhorn unerlässlich. 2. Losaufteilung Die flächendeckende Biotopkartierung bildet einen zentralen Bestandteil der Bestandsaufnahme für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie Landschaftsbild (NMU 2001) und liefert damit eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Fortschreibung des LRP. Da für die Biotopkartierung mit vorangehender Datenauswertung deutlich abweichende fachliche Qualifikationen erforderlich sind und die Leistungen fast 60 % der Gesamtkosten betreffen, wird die flächendeckende Biotopkartierung, einschließlich der Erfassung und Dokumentation der gesetzlich geschützten Biotope, pauschal geschützten Wallhecken und FFH-Lebensraumtypen getrennt von den übrigen Leistungen ausgeschrieben. Die Planleistungen zur Fortschreibung des LRP für den Landkreis Gifhorn werden somit in folgende zwei Lose aufgeteilt: - Los 1: Erarbeitung der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Gifhorn - Los 2: Biotoptypenkartierung und Erfassung und Dokumentation der gesetzlich geschützten Biotope, pauschal geschützten Wallhecken und FFH-Lebensraumtypen im Landkreis Gifhorn einschließlich der Datenvorauswertung Als Grundlage für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans wurde für den Land-kreis Gifhorn ein Konzept zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans erstellt (Kaiser 2013, Aktualisierung 2026). Die vorgegebenen Bearbeitungsinhalte zur Landschaftsplanung von der Fachbehörde für Naturschutz für die Fortschreibung des LRP werden in diesem Konzept in abgeschlossene Einzelmodule zerlegt, die jeweils die Anforderungen der aktuell gültigen Methodenstandards erfüllen. Gemäß dem Konzept wird jedes Modul in Beziehung zu den anderen Modulen gestellt, um auf diese Weise deutlich zu machen, in welchem Abhängigkeitsverhältnis die Module zu einander stehen. Einige der Module können unabhängig voneinander erstellt werden, die Bearbeitung anderer Module wiederum setzt die Existenz bestimmter Module zwingend voraus. Insgesamt lässt sich die Bearbeitung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Gifhorn in zwölf Module untergliedern. Das Abhängigkeitsverhältnis der Module zu einander ist in nachfolgender Abbildung dargestellt (Kaiser 2013, Aktualisierung 2026). Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Schlossplatz 1, Gifhorn, 38518, Gifhorn, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMKK9# Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Weitere Hinweise zum Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu über-prüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen. 3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Gegenstand des Auftrags sind die nachfolgenden Planungsleistungen der - Landschaftsrahmenplanung gemäß §§ 25, 30 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 (Los1) - Datenvorauswertung und Biotopkartierung (Los 2) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig. Der Auftraggeber beauftragt zunächst für Los 1 nur die Leistungsphase 1 gemäß HOAI und für Los 2 die Datenvorauswertung (Auswertung der vorhandenen Daten/Luftbildinterpretation) Er behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Schlossplatz 1, Gifhorn, 38518, Gifhorn, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Gegenstand des Auftrags sind die nachfolgenden Planungsleistungen der - Landschaftsrahmenplanung gemäß §§ 25, 30 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 (Los1) - Datenvorauswertung und Biotopkartierung (Los 2) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig. Der Auftraggeber beauftragt zunächst für Los 1 nur die Leistungsphase 1 gemäß HOAI und für Los 2 die Datenvorauswertung (Auswertung der vorhandenen Daten/Luftbildinterpretation) Er behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.