Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin
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Key information
Overview
Es handelt sich hierbei um eine Rückversetzung des bisherigen Vergabeverfahrens in Anlehnung an die Aufhebungsgründe gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV analog zum vorherigen Vergabeverfahren mit der Bezeichnung "DOB.0100 (Kopie)", Bekanntmachungs-ID: CXP4DLEMSJ3. Das hiesige Vergabeverfahren betrifft wieder die Ausschreibung von Gastronomieleistungen (Konzession) gem. § 12 KonzVgV i.V.m. § 15 Abs. 2, 4 VgV. I. Angaben zum Auftrag 1. Allgemeines Die Deutsche Oper Berlin ist mit ihren 1.865 Sitzplätzen das größte Opernhaus Berlins sowie die zweitgrößte Opernbühne Deutschlands. Seit ihrer Eröffnung im Jahre 1912 genießt die Institution einen herausragenden internationalen Ruf als Spielstätte für das große Opernrepertoire. Geprägt durch bedeutende Chefdirigent*innen, Regisseur*innen und Künstler*innen, steht das Haus für künstlerische Exzellenz und eine tradionsreiche, weltweit anerkannte Aufführungskultur. Mit dem Beginn der Spielzeit 2026/27 und der Intendanz von Herrn Aviel Cahn schlägt die Deutsche Oper Berlin ein neues Kapitel ihrer Geschichte auf, geprägt von Innovation, internationaler Ausrichtung und neuer Energie. In diesem Zuge wird zum Sommer 2027 die gastronomische Bewirtschaftung des Hauses neu ausgeschrieben. Hinweis: Dieses Vergabeverfahren wird nach den Bedingungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt. 2. Auftraggeber Die Auftraggeber / Konzessionsgeber des Verfahrens sind die 1) Stiftung Oper in Berlin vertreten durch die Deutsche Oper Berlin Richard-Wagner-Straße 10 10585 Berlin und 2) Deutsche Oper Berlin Vermarktungs GmbH Richard-Wagner-Straße 10 10585 Berlin. Für dieses Vergabeverfahren ist die Auftraggeberin zu 1) federführend. 3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Verfahrensbrief sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DLEMX5K# Es handelt sich hierbei um eine Rückversetzung des bisherigen Vergabeverfahrens in Anlehnung an die Aufhebungsgründe gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV analog zum vorherigen Vergabeverfahren mit der Bezeichnung "DOB.0100 (Kopie)", Bekanntmachungs-ID: CXP4DLEMSJ3. Das hiesige Vergabeverfahren betrifft wieder die Ausschreibung von Gastronomieleistungen (Konzession) gem. § 12 KonzVgV i.V.m. § 15 Abs. 2, 4 VgV.