Konzession: Digitale Außenwerbung

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimestbo_zvs1_2026_00368_konzvgv_01SVStadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
3,809 days left
Estimated value—
Deadline3,809 days left28 Feb 2037, 00:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
28 Feb 2037, 00:00
CPV codes
79341200 - Advertising management services79340000 - Advertising and marketing services79341000 - Advertising services79342200 - Promotional services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
5 Aug 2026, 12:46

Overview

Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Errichtung und den Betrieb von digitalen Werbeanlagen verschiedener Art auf städtischem Grund in Bochum vom 01.03.2027 bis zum 28.02.2037. Die Vergabe richtet sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).

Bochum, Bochum, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYTTLTBCV0# Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Patrick Glebe unter Telefon 0234 910-4882 zur Verfügung. -- Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen entnehmen Sie bitte der Fristentabelle unter Verfahrensangaben im jeweiligen Verfahren. Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Teilnahmeanträge, indikative Angebote und finale Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabe- und Vertragsunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Konzessionsvergabeverfahren. Werden Veränderungen (ausgenommen sind geforderte Eintragungen) festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabe- und Vertragsunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag. -- Dienstleistungen/freiberufliche Leistungen Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Eine Nachforderung, Ergänzung, Erläuterung oder Vervollständigung von Unterlagen wird einzelfallbezogen unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung geprüft. -- Verhandlungen Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein Konzessionsvergabeverfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Das Verfahren wird aus technischen Gründen im Vergabemarktplatz als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb abgebildet. Die Stadt Bochum behält sich vor, mit den geeigneten Bietern über die eingereichten indikativen Angebote zu verhandeln. Gegenstand der Verhandlungen können insbesondere offene Fragen zum Leistungsumfang, zur technischen Umsetzung, zum Konzept, zu den Entgeltbestandteilen und zu den vertraglichen Einzelheiten sein. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: - Vergütung (80 %) - Konzept (20 %) Die Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. --

Die Stadt überlässt dem Konzessionsnehmer 23 städtische Standorte im Stadtgebiet, auf denen digitale Werbung erfolgen kann. Dies beinhaltet das Recht und die Pflicht des Konzessionsnehmers, an städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeanlagen aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Zusätzlich soll der Konzessionsnehmer auch redaktionelles Programm über die Werbeanlagen ausspielen. Als Gegenleistung erwartet die Stadt die Zahlung einer Vergütung - bestehend aus einem umsatzabhängigen ("Umsatzpacht") und einem umsatzunabhängigen ("Mindestpacht") Bestandteil, das Bereitstellen von Mediafreileistungen, die Gewährung von Rabatten auf Medialeistungen und das Ermöglichen von Krisenkommunikation. Es werden Standorte für 9 digitale Großflächen im Straßenraum - 4 Standorte ab dem 01.03.2027 und 5 weitere ab dem 01.07.2027 -, 8 digitale Kleinflächen in den Stadtbahnanlagen und 6 digitale Kleinflächen im Straßenraum zur Verfügung gestellt. Daneben hat die Stadt bereits Werberechte für den Betrieb weiterer Werbeanlagen vergeben. Für die Werbeanlagen auf Stadtgrund werden in dieser Ausschreibung Standorte vorgegeben. Es ist Aufgabe des Konzessionsnehmers, die baurechtlichen Genehmigungen für jede Werbeanlage einzuholen. In Abstimmung mit der Stadt können vorgegebene Standorte gegen alternative Standorte getauscht werden. Die Prüfung der planungs- und baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit alternativer Standorte sowie das Einholen der erforderlichen Genehmigungen ist Aufgabe des Konzessionsnehmers. Der städtische Raum wird zunehmend als Aufenthaltsraum geschätzt und in Anspruch genommen. Daher steigen die Anforderungen an die Qualität der Werbeanlagen, deren Pflege und deren Nutzen für die Stadt. Die Bieter sind aufgefordert, eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet anzubieten, die dem Stadtbild Bochums entspricht. Die Entwicklung einer exklusiven Designlinie ist nicht erforderlich, vielmehr sollen alle Angebote nach Möglichkeit die Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Ein Teil der Werbeanlagen soll zudem möglichst einen Beitrag zur Entwicklung von Smart-City Lösungen leisten bzw. entsprechend nachrüstbar sein (z.B. WLAN-Zugänge, Handyladestationen oder Sensoren für verkehrssteuernd relevante Daten, Umweltdaten etc.). Die Stadt erwartet vom zukünftigen Konzessionsnehmer für die Bereitstellung der städtischen Flächen zur Durchführung von Werbung - die Zahlung einer Vergütung - bestehend aus einem umsatzabhängigen ("Umsatzpacht") und einem umsatzunabhängigen ("Mindestpacht") Bestandteil, - das Bereitstellen von Mediafreileistungen für den Konzern Stadt, - das Bereitstellen eines CMS, über das die Stadt ihre Motive eigenständig und direkt auf die digitalen Werbeanlagen senden kann, - 50% Rabatt auf den Listenpreis von Werbeschaltungen für den Konzern Stadt und den örtlichen Parteien und Wählergemeinschaften (bei diesen ab acht Wochen vor Wahlen) - sofern die digitalen Werbeanlagen für Wahlwerbung zur Verfügung gestellt werden, - das Ermöglichen von Krisenkommunikation durch Anbindung der Werbeanlagen an das MoWaS-System des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Eine MoWaS-Station ist in der Leitstelle der Feuerwehr bereits vorhanden, - ein zwischen der Werbung laufendes redaktionelles Programm, das sich an alle Zuschauergruppen richtet und Themen wie Nachrichten, Wetter, Sport, Unterhaltung und Lokales aufgreift, - das Einbinden der Top-News von der Webseite bochum.de in das redaktionelle Programm, - die Bereitschaft, die 20 Projektionsflächen mit Projektoren in U-Bahnhöfen für Werbezwecke zukünftig zu betreiben; die derzeit installierten Werbeanlagen inkl. Lichtschranken können möglicherweise vom bisherigen Eigentümer übernommen werden.

Bochum, Bochum, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

SV

LEITWEG-ID 05911-31001-89

deBochum, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.