Konzeptvergabe Grundstücksverkauf und -entwicklung in Bodelshausen

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimegbodel-2026-0001.GBGemeinde Bodelshausen
1,831 days left
Estimated value—
Deadline1,831 days left30 Sept 2031, 00:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
30 Sept 2031, 00:00
CPV codes
45211360 - Urban development construction work45211000 - Construction work for multi-dwelling buildings and individual houses
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
26 Jun 2026, 11:57

Overview

Verhandlungsverfahren für den Verkauf und die Bebauung von Grundstücken in 72411 Bodelshausen (Landkreis Tübingen) Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die Gemeinde Bodelshausen einen Investor, der das Baugrundstück (vier Flurstücke) kauft und entwickelt. Der Investor soll die Flächen entsprechend den Vorgaben der Gemeinde Bodelshausen innerhalb eines vertraglich zu vereinbarenden Zeitplans bebauen. Mit Blick auf die Bauverpflichtung kann die Einordnung als öffentlicher Bauauftrag nicht ausgeschlossen werden. Die Gemeinde Bodelshausen führt deshalb für den Verkauf der Flächen mit der Verpflichtung, diese nach Maßgabe des Konzepts innerhalb eines vorgegebenen Zeitplans zu bebauen, ein europaweites Vergabeverfahren durch.

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Inhalt des Teilnahmeantrags Der Teilnahmeantrag muss die Bewerbung um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren sowie die nachfolgend genannten Eigenerklärungen / Angaben / Unterlagen umfassen. Hierzu muss das Formblatt verwendet werden, das als Anlage 6 beigefügt ist. - Formblatt, Teil 1 (Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft. - Formblatt, Teil 2 (Bewerbergemeinschaftserklärung): Teil 2 des Formblatts muss nur von Bewerbergemeinschaften ausgefüllt werden. - Formblatt, Teil 3: Weitere Unternehmensangaben; bei einem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft werden die Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erbeten. In diesem Falle ist Teil 3 zu vervielfältigen und eindeutig mit dem Namen des jeweiligen Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft zu kennzeichnen. - Formblatt, Teil 4 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eigenerklärung zu Art. 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren): Teil 4 des Formblatts muss vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt werden. Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist ein gesonderter Teil 4 zu verwenden. - Formblatt, Teil 5 (Eigenerklärung zur Eignung): Teil 5 des Formblatts muss vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt werden. Für jedes Mitglied ist ein gesonderter Teil 5 zu verwenden. - Formblatt, Teil 6 (Eigenerklärung zu Auswahlkriterien): Werden in diesem Teil des Formblatts keine Angaben gemacht, können für die Auswahlkriterien (siehe hierzu Kapitel C3.2) keine Punkte erzielt werden. - Formblatt, Teil 7 (Verpflichtungserklärung Mindestentgelt LTMG-Baden-Württemberg): Teil 7 des Formblatts muss von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer ausgefüllt und entweder mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMGBW Für jeden Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss ferner die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW - Teil 7 des Formblatts in Anlage 6) mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die Gemeinde Bodelshausen einen Investor, der das Baugrundstück (vier Flurstücke) kauft und entwickelt. Der Investor soll die Flächen entsprechend den Vorgaben der Gemeinde Bodelshausen innerhalb eines vertraglich zu vereinbarenden Zeitplans bebauen. Mit Blick auf die Bauverpflichtung kann die Einordnung als öffentlicher Bauauftrag nicht ausgeschlossen werden. Die Gemeinde Bodelshausen führt deshalb für den Verkauf der Flächen mit der Verpflichtung, diese nach Maßgabe des Konzepts innerhalb eines vorgegebenen Zeitplans zu bebauen, ein europaweites Vergabeverfahren durch.

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Zum Verhandlungsverfahren werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen. Haben nur 3 oder weniger Bewerber einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht oder liegen nur bei 3 oder weniger Bewerbern keine Ausschlussgründe vor, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Treffen diese Voraussetzungen bei mehr als 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu, werden die 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand der vorgelegten Referenzen, die im Teil 6 des Formblatts zu nennen sind, ausgewählt. Nach der Entscheidung der Vergabestelle über die Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, erhalten die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ein abschließendes Absageschreiben. Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden aufgefordert, zunächst ein erstes, noch unverbindliches Angebot auf der Grundlage der Vergabeunterlagen abzugeben, die bereits jetzt zur Verfügung gestellt wurden. Die maximal drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, werden zur Abgabe eines noch unverbindlichen indikativen Erstangebots aufgefordert. Die Vergabeunterlagen (siehe insbesondere Kapitel D) werden erst für die Erstellung des indikativen Angebots in der 2. Stufe (Verhandlungsverfahren) benötigt. Alle Bieter/Bietergemeinschaften, die form- und fristgerecht ein Erstangebot abgegeben haben, erhalten die Möglichkeit, ihr Erstangebot im Rahmen der Verhandlungsrunde zu präsentieren. Im Anschluss an die Verhandlungsrunde werden alle Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, ein endgültiges Angebot abzugeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben bei der Erstellung des endgültigen Angebots die Möglichkeit, ihr Erstangebot zu überarbeiten und zu ändern. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die Bieter/Bietergemeinschaften gebeten, ihre finalen Angebote vollständig mit allen Anlagen vorzulegen. Auch Unterlagen, die schon Bestandteil des indikativen Angebots waren und im finalen Angebot unverändert bleiben, sind erneut vorzulegen. Für die Angebotserstellung und die Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird keine Kostenerstattung gewährt. Für die gemäß Ziff. D2.2.1 zum architektonischen Konzept vorzulegenden Entwürfe, Pläne und Zeichnungen wird einheitlich für alle Bieter eine Entschädigung in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Die Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat (§ 8 b) EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). Für die Überarbeitung des architektonischen Konzepts für das finale Angebot wird keine zusätzliche Entschädigung bezahlt. Der Zuschlag wird an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Die Zuschlagskriterien lauten Architektonisches Konzept (max. 70 Punkte) / Nutzungskonzept (max. 35 Punkte) / Finanzielles Angebot (max. 5 Punkte). Die max. Gesamtpunktzahl beträgt 110 Punkte. Die Unterkrieterien und die Wertungsschemata sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hinweis: Die genannten Fristen und Termine sind vorläufig. Während des Vergabeverfahrens können sich Anpassungen ergeben. Maßgebend sind letztlich die den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen oder finalen Angebotes mitgeteilten bzw. die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.