Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“
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Key information
Overview
Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig. Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen: Phase 1 (Juni – November 2026) - Einarbeitung in die Förderausschreibung - Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops - Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse - Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte - Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB - Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte - Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präsenz mit allen Projektverantwortlichen statt. Phase 2 (Dezember 2026 – Dezember 2027) - Vierstündiger Workshop des/der AN und der BpB und später öffentlichkeitswirksame Tagesveranstaltung zur Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Projekte - Hauptaufgabe des/der AN in dieser Phase ist es, bis zum Ende der Förderausschreibung weitere Erhebungen, insbes. auch im direkten Kontakt mit den Projekten vor Ort (leitfadengestützte Interviews), durchzuführen und den Projekten u. a. als wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung zu stehen - Zweistündiger Workshop im Rahmen eines zweitägigen Vernetzungstreffens zur Vorstellung der Zwischenergebnisse Phase 3 (Januar – Dezember 2028) - Fachwissenschaftliche Konferenz zur Vorstellung der Zwischenergebnisse - Hauptfokus dieser Phase sind die Datenauswertung (der von der Evaluation erhobenen Daten unter Einbezug der Zwischenberichte der Projekte (liegen vsl. ab Mitte 2027 vor) und die Erstellung des Abschlussberichtes (Abnahme des vorläufigen schriftlichen Abschlussberichtes erfolgt Mitte 2028) - Erweiterung des Abschlussberichtes fünf Monate nach Ende der Laufzeit - Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen einer digitalen dreistündigen Sitzung für die geförderten Projekte und Vorstellung in einem dreistündiger Workshop Die Aufbereitung und Verschriftlichung der Ergebnisse der Evaluation erfolgt in verschiedenen Formaten: (1) Erstellung eines niedrigschwellig formulierten Fachartikels, der für die Veröffentlichung in der Abschlusspublikation geeignet ist und sich an die Zielgruppe der Förderausschreibung richtet. (2) Erstellung eines Abschlussberichtes
DEA22, Germany
Neben den angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot (Vertrag, Angebotsvordruck (Anlage 1), Grobkonzept inkl. Gesamtzeitplan) die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen. a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen. b) Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber/-in oder Bieter/-in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer/-in, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. c) Unternehmensdaten Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben benötigt die BpB für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Wettbewerbsregister insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Darüber hinaus behält sich die BpB vor, gemäß § 150a Gewerbeordnung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. d) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin/ den künftigen Auftragnehmer personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeitende werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Daher wird bei der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin/ dem künftigen Auftragnehmer abgeschlossen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die unterschriebene oder elektronisch signierte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bei. Für die Evaluation stehen maximal 212.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Angebote, die diesen Preis überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen
Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig. Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen: Phase 1 (Juni – November 2026) - Einarbeitung in die Förderausschreibung - Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops - Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse - Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte - Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB - Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte - Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präsenz mit allen Projektverantwortlichen statt. Phase 2 (Dezember 2026 – Dezember 2027) - Vierstündiger Workshop des/der AN und der BpB und später öffentlichkeitswirksame Tagesveranstaltung zur Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Projekte - Hauptaufgabe des/der AN in dieser Phase ist es, bis zum Ende der Förderausschreibung weitere Erhebungen, insbes. auch im direkten Kontakt mit den Projekten vor Ort (leitfadengestützte Interviews), durchzuführen und den Projekten u. a. als wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung zu stehen - Zweistündiger Workshop im Rahmen eines zweitägigen Vernetzungstreffens zur Vorstellung der Zwischenergebnisse Phase 3 (Januar – Dezember 2028) - Fachwissenschaftliche Konferenz zur Vorstellung der Zwischenergebnisse - Hauptfokus dieser Phase sind die Datenauswertung (der von der Evaluation erhobenen Daten unter Einbezug der Zwischenberichte der Projekte (liegen vsl. ab Mitte 2027 vor) und die Erstellung des Abschlussberichtes (Abnahme des vorläufigen schriftlichen Abschlussberichtes erfolgt Mitte 2028) - Erweiterung des Abschlussberichtes fünf Monate nach Ende der Laufzeit - Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen einer digitalen dreistündigen Sitzung für die geförderten Projekte und Vorstellung in einem dreistündiger Workshop Die Aufbereitung und Verschriftlichung der Ergebnisse der Evaluation erfolgt in verschiedenen Formaten: (1) Erstellung eines niedrigschwellig formulierten Fachartikels, der für die Veröffentlichung in der Abschlusspublikation geeignet ist und sich an die Zielgruppe der Förderausschreibung richtet. (2) Erstellung eines Abschlussberichtes
DEA22, Germany
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
05 May 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
05 May 2026, 17:32
Issued at
Publication
01 Jun 2026, 00:00
LOT-0000 - Procurement project planned period start
Milestone
02 Jun 2026, 21:59
LOT-0000 Additional information request period
Deadline
08 Jun 2026, 08:00
LOT-0000 Tender submission deadline period
Deadline
08 Jun 2026, 08:01
LOT-0000 - Misc event
Milestone
29 Dec 2028, 00:00
LOT-0000 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.