Kompostierung von Grüngut auf der Anlage Gunzenbühl, Berikon AG
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Key information
Overview
Allgemein - Ab dem 1. Januar 2027 soll das angelieferte Grüngut auf der Anlage Gunzenbühl zu Kompost gemäss den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auf Basis der abfallrechtlichen Betriebsbewilligung vom 18. November 2024, verarbeitet werden (Platzkompostierung). - Die Grüngutmenge setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen (Zahlen 2025): Tür-zu-Tür Sammlungen 3'300 t Gartenbaubetriebe, Werkhöfe etc. 2’300 t Grüngutverarbeitung - Das Grüngut muss auf der Anlage Gunzenbühl kompostiert werden. - Der Kompost wird im CMC-Verfahren (kontrollierte mikrobielle Kompostierung) mittels anlegen von Kleinmieten (Dreiecksmieten) hergestellt. Unternehmung - Das Unternehmen stellt sämtliches Personal und Maschinen, das zur Annahme, Verarbeitung und Abgabe des Grüngutes, respektive Kompost, benötigt wird. - Das Unternehmen verfügt über ein geeichtes Waagesystem (Radladerwaage mit Waagscheindru- cker). Kompost - Der Kompost erfüllt die Biosuisse-Fremdstoffzertifizierung (Bio-Qualität). Anliefertage Das Grüngut wird während der gesamten Woche angeliefert (Montag bis Freitag).
Entscheid des Verwaltungsgericht des Kantons Aargau vom 15. Juli 2026 Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der mit Verfügung vom 27. April 2026 an die Axpo Biomasse AG erteilte Zuschlag aufgehoben. 2. Der Zuschlag für die Ausschreibung "Kompostierung von Grüngut auf der Anlage Gunzenbühl, Berikon" wird an die Beschwerdeführerin (Maschinenring Mittelland AG) erteilt.
32040-02, award, 2026-04-30
Ohne Rechtsmittel.