Kommunikationsdienstleistungen während der Realisierungs- und späteren Inbetriebnahmephase (VE7007) für das Infrastrukturprojekt Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 i. d. Bahnhof Bad Homburg
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Key information
Overview
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein (Rahmen-)Vertrag über die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen während der Realisierungs- und späteren Inbetriebnahmephasen für das Infrastrukturprojekt "Verlängerung Stadtbahnlinie U2 in den Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe" (SBHG) ab dem Jahr 2026. Die Kommunikationsdienstleistungen umfassen als kontinuierlich zu erbringende Leistungen unter anderem die projektbegleitende Steuerung und Koordination der Public Relations sowie die projektbegleitende Pflege und Betreuung der PR-Instrumente. Daneben erfasst der Vertrag den optionalen Abruf weiterer Kommunikationsleistungen, wie etwa die Krisenkommunikation und die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
De-Saint-Exupéry-Str. 10, Frankfurt am Main, 60549, Frankfurt am Main, Germany
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, die über den auf HAD veröffentlichten Link heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen. 2) Bietergemeinschaften müssen bereits als solche anbieten. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen. 3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. 4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 05.10.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. 5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. 6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren. 7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Die Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 sieht den Lückenschluss zwischen dem Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe und der bisherigen Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U2 vor. Bisher endet die Strecke der U2 an der Haltestelle Gonzenheim. Die Einbindung der U2 im Bad Homburger Bahnhof erfolgt nördlich der vorhandenen S-Bahn-Gleise im Bereich des ehemaligen sogenannten Fürstengleises. Die geplante Trassenführung bedingt den Umbau der Technischen Ausrüstung der Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn, dessen Planung Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Die Planung der Neubaumaßnahme findet bereits statt. Für das Bauvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 25.01.2016 vor, der die Grundlage der Planungsleistungen der Neubaumaßnahme und der Anpassungsmaßnahmen darstellt. Gegenstand der Beauftragung sind folgende Planungsleistungen: Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein (Rahmen-)Vertrag über die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen während der Realisierungs- und späteren Inbetriebnahmephasen für das Infrastrukturprojekt "Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 in den Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe" (SBHG) ab dem Jahr 2026. Die Kommunikationsdienstleistungen umfassen als kontinuierlich zu erbringende Leistungen unter anderem die projektbegleitende Steuerung und Koordination der Public Relations sowie die projektbegleitende Pflege und Betreuung der PR-Instrumente. Daneben erfasst der Vertrag den optionalen Abruf weiterer Kommunikationsleistungen, wie etwa die Krisenkommunikation und die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, die über den auf HAD veröffentlichten Link heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen. 2) Bietergemeinschaften müssen bereits als solche anbieten. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen. 3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. 4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 05.10.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. 5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. 6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren. 7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.