KJF Regensburg, VE13 Containeranlage, Ersatzneubau Cabrini-Schule
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Key information
Overview
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. (nachfolgend: "KJF") ist der Rechtsträger von über 80 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Teil habe und Rehabilitation. Zu den Einrichtungen der KJF gehört auch die Cabrini Schule. Die Cabrini-Schule verfügt über eine Grundschulstufe, die Mittelschulstufe und die Berufsschulstufe. Die bestehende Cabrini-Schule und die angrenzende Grundschule mit Schulvorbereitender Einheit aus dem Jahr 1978 ist für die gestiegenen Schülerzahlen und die veränderten Anforderungen an Räume, Ausstattung und Pädagogik nicht mehr zeitgemäß und kann den Flächenbedarf nicht mehr erfüllen. Daher beabsichtigt die KJF, den bestehen den Baukomplex sukzessive abzubrechen und einen Ersatzneubau zu errichten. Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauphasen abgewickelt.
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers., Am Schmiedweiher 8, Abensberg, 93326, Kelheim, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMN2G# Die Bieter sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Kommunikation des Vergabeportals an den Auftraggeber gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich und zulässig ist. Sofern der Auftraggeber während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird er diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bieter die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Aufwand für die Erstellung des Angebots und für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Alle Unterlagen und Informationen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden oder bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber fragt beim Bundeskartellamt an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. In diesem Falle werden regelmäßig auch die den Bieter betreffenden personenbezogenen Daten an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Der Verantwortliche als Auftraggeber hat nach der VergStatVO öffentliche Aufträge, die nach dem 01.10.2020 bezuschlagt werden, an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung meldet der Verantwortliche an Destatis die vergebenen Aufträge unter Angabe des obsiegenden Bieters. In diesem Falle werden regelmäßig auch die betreffenden personenbezogenen Daten des Teilnehmers / Bieters an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. In diesem Falle werden ggfs. auch personenbezogenen Daten gegenüber unterlegenen Bietern offengelegt. Auch werden im Vergabeverfahren nach Öffnung der Angebote Informationen nach § 14 EU Abs. 3 lit. a) bis d) allen Bietern zur Verfügung gestellt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Hauptgegenstand der zugrundeliegenden Leistung: Errichtung eines betriebsfertigen Ausweichgebäudes für eine Schulbaumaßnahme, bestehend aus 2 Klassenzimmern, Neben-räumen und Fluren in Stahlcontainer-Modulbauweise ab Oberkante Fundament, einschl. der hierfür erforderlichen Ausführungsplanung, Grundfläche gesamt ca. 205 m2. Ergänzend wird die Leistungsbeschreibung in Bezug genommen.
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers., Am Schmiedweiher 8, Abensberg, 93326, Kelheim, Germany
Das Vergabeverfahren wird nach Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) geführt. Hauptgegenstand der Leistungen im Sinne des Vergaberechts nach § 110 GWB sind Lieferleistungen gemäß § 103 Abs. 2 GWB. Der Schwerpunkt nach zugrundeliegendem deutschen Zivilrecht liegt im Bauvertragsrecht. Der Auftraggeber gibt daher die VOB/B ergänzt um die zugrundeliegenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen ("ZVB") und Besonderen Vertragsbedingungen ("BVB) vor.