Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
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Key information
Overview
Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
Düsseldorf, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DWHW# 1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (VHB 521 EU) (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 2. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Bitte beachten Sie: Die vertraulichen Teile der Vergabeunterlagen (= Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH sowie Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung - Einzelschadenaufstellung VERTRAULICH) werden erst und nur zur Verfügung gestellt, nachdem Sie die Verpflichtung zur Vertraulichkeit (= Vordruck 01a) ausgefüllt und unterzeichnet über die Kommunikationsfunktion im Projektraum der vorliegenden Ausschreibung eingereicht haben. Die Einreichung hat vor Abgabe Ihres Angebots zu erfolgen. 5. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung d) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) e) Vordruck 04a Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) f) Vordruck 05 Verantwortlicher Ansprechpartner g) Vordruck 06: Angebotsblatt h) Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH i) Soweit relevant: Vollmacht
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Kfz-Haftpflichtversicherungen für den eigenen Fuhrpark der NRW.BANK sowie Dienstreisekaskoversicherungen für die Mitarbeiter. Die Fahrzeugflotte der NRW.BANK besteht derzeit aus 82 Pkws. Es handelt sich insgesamt um eine Leasingflotte. Die Laufzeit der Leasingverträge beträgt im Regelfall ein Jahr, so dass ein regelmäßiger Tausch von Fahrzeugen stattfindet. Von Zeit zu Zeit ist es erforderlich, dass Erklärungen über Schadenfreiheit für bestimmte Fahrzeuge (die immer von ein und demselben Dienstwagennutzer gefahren werden) ausgestellt werden (z. B. wenn ein Mitarbeiter in Rente geht). Grundsätzlich kann es passieren, dass bei einem Fahrzeugwechsel über einen beschränkten Zeitraum (meistens wenige Tage) zwei Fahrzeuge angemeldet sind. Das abzumeldende Fahrzeug wird dann im Regelfall nicht mehr bewegt. Es soll ein Sammelversicherungsvertrag mit einer Sammelnummer abgeschlossen werden. Unterhalb dieses Sammel-versicherungsvertrages soll aber jedes Fahrzeug seine eigene Versicherungsscheinnummer und seine eigene Rechnung erhalten. Eine Dokumentierung der Einzelversicherungspolicen pro Kfz ist jedoch nicht erforderlich. Unternehmen, die ein solches Modell nicht anbieten, können jedoch auch ein Angebot auf Basis von Einzelpolicen unterbreiten. Neben der Kfz-Versicherung für den eigenen Fuhrpark soll eine Dienstreisekaskoversicherung für die Mitarbeiter abgeschlossen werden. Versichert werden soll das Interesse des Eigentümers oder Halters des benutzten Kraftfahrzeugs. Versicherungsschutz soll bestehen für Fahrten, die Bedienstete, ehrenamtliche Mitarbeiter oder Organmitglieder bzw. Repräsentanten im Auftrag und im Interesse der NRW.BANK durchführen (Dienstfahrt) und dabei Kraftfahrzeuge benutzen, die nicht im Eigentum oder Besitz der NRW.BANK stehen. Der Versicherungsschutz soll für die gesamte Dauer der Dienstfahrt bestehen. Die Prämienabrechnung soll auf pauschaler Basis erfolgen, die sich lediglich an der Schadenbelastung orientiert. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Kilometerobergrenze von 600.000 km p.a. vereinbart werden. Über die vorgesehene (Gesamt-) Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind maximal 120 Fahrzeuge gleichzeitig (Kfz-Haftpflicht/ Kaskoversicherung) und maximal 9.000.000 km für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie maximal 2.400.000 km für die Dienstreisekaskoversicherung zu versichern. Dies sind verbindliche Höchstabnahmegrenzen. Die geschätzte Abnahmemenge bei Kfz-Versicherungen gilt für einen Bestand von (zeitgleich) 82 Fahrzeugen bei einer geschätzten Menge von 2.100.000 km p. a. Bei der Dienstreisekaskoversicherung wird von einer geschätzten Kilometerleistung von 450.000 km p.a. ausge-gangen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Düsseldorf, Germany
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung einschließlich Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (= Fuhrparkaufstellung-VERTRAULICH) sowie Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung (= Einzelschadenaufstellung-VERTRAULICH), zusammen auch Leistungsbeschreibung genannt d) Anlage 03: Angebotsblatt (= Vordruck 06) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 05) g) Anlage 06: U_11a_Integritätsklauseln h) Anlage 07: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG i) Anlage 08: Besondere Vertragsbedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK j) Anlage 09: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung - AKB 2015 (Stand: 30.04.2025) k) Anlage 10: Ergänzende Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Umweltschäden Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu den Regelungen und Bestandteilen dieser Rahmenvereinbarung stehen. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.