KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 1
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Key information
Overview
Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 10 Gepäckprüfanlagen des Typs 1, zugehörigen Monitor-Arbeitsplätzen und Ein- und Ausförderstrecken und Instandhaltungsvertrag
Die Lieferung erfolgt an den im Auftragsformular benannten Lieferort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Auftragserteilung. Umsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 2.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: ● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). ● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: o Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens zwei internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren, der Kontrolle von mitgeführten Gepäck/Gegenständen dienenden Kontrollstellen, aufsummiert mindestens 5 Gepäckprüfanlagen (Summe aus allen Referenzen), mindestens bestehend aus Einlaufrollenbahn oder elektrisch angetriebenem Einlaufband, Gepäckprüfanlage, Auslaufrollenbahn oder elektrisch angetriebenem Auslaufband und zur Gepäckprüfanlage passenden Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben . o Diese Gepäckprüfanlagen müssen dort entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit für die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck eingesetzt worden sein. Alternativ ist es auch zulässig, dass die Gepäckprüfanlagen uneingeschränkt entsprechend den Anforderungen der vorgenannten Durchführungsverordnung eingesetzt werden können, weil keine baulichen Veränderungen an den in der Referenz genannten Anlagetypen gegenüber den sonst entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung eingesetzten Gepäckprüfanlagen erfolgten. o Mindestens an einem der als Referenz genannten Verkehrsflughäfen muss die Wartung und Instandhaltung der Gepäckprüfanlagen über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren durch den Bewerber selbst erfolgt sein . ● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Dies gilt nicht für die vorstehend aufgeführte Anforderung zur Wartung und Instandhaltung durch den Bewerber. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. ● Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. ● Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Kapazitäten zur Leistungserbringung Beschreiben Sie nachvollziehbar und belastbar, d. h. insbesondere unter Angabe der entsprechenden, Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personalkapazitäten, wie Sie im Auftragsfall drei Monate nach Zuschlagserteilung folgende mögliche Szenarien sicherstellen können: ● Gleichzeitige Errichtung von Gepäckprüfanlagen an mindestens 2 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen). Die Errichtung umfasst die Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe und Benutzereinweisung der Gepäckprüfanlagen. ● Durchführung der Instandhaltung (hiervon umfasst ist die Wartung, Inspektion und Reparatur) von 2 errichteten Gepäckprüfanlagen Für die Errichtung und Instandhaltung der Gepäckprüfanlagen ist ● eine Mindestanzahl zum Zeitpunkt 2 Monate nach Zuschlagserteilung von 4 Mitarbeitenden ● mit der nachfolgend dargestellten Qualifikation und Berufserfahrung ● von denen mindestens 2 Mitarbeitende die deutsche Sprache in Wort und Schrift insoweit beherrschen, damit sie mit den Mitarbeitenden des Auftraggebers fachkundig und qualifiziert im Rahmen der Leistungserbringung kommunizieren können, und ● mindestens 2 der mindestens 4 Mitarbeitenden müssen über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Errichtung und Instandhaltung von Röntgeneinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Strahlenschutzes (Fachkundegruppe R5 gem. Strahlenschutzverordnung) verfügen erforderlich. Die Mitarbeitenden müssen für die Ausübung der Errichtung und Instandhaltung der Gepäckprüfanlagen über ● eine technische Ausbildung (Techniker, Meister, Ingenieur, oder technischer Ausbildungsberuf) und ● über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten über die Errichtung und Instandhaltung von Gepäckprüfanlagen verfügen. Geschäftsführende Personen, Mitarbeitende der Geschäftsleitung oder der Verwaltung zählen hier nicht, es sei denn, sie werden für die Errichtung und Instandhaltung der Gepäckprüfanlagen eingesetzt und verfügen über die zuvor genannte Qualifikation und Berufserfahrung. Die Personen der Gruppe "Mitarbeitende mit R5-Fachkundebescheinigungen" dürfen Teil der Gruppe "Mitarbeitende für die Errichtung und Instandhaltung" sein, so dass insgesamt 4 Mitarbeitende ausreichen können. Es ist zu bestätigen, dass die vorgenannte geforderte Mindestanzahl von qualifizierten und berufserfahrenen Mitarbeitenden, die geforderte Mindestanzahl von Mitarbeitenden mit den deutschen Sprachkenntnissen und die Mindestanzahl der Mitarbeitenden mit der vorgenannten Fachkunde-Bescheinigung innerhalb der o. g. Zeiträume zur Verfügung stehen werden. Unternehmensdaten Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen. Verpflichtung von Subunternehmen und Bewerber-/Bietergemeinschaften Bei Subunternehmen hat der VS-NfD-Auftragnehmer seine Unterauftragnehmer zu verpflichten. Er nimmt dann die Rolle des VS-NfD-Auftraggebers wahr. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften bleibt das Beschaffungsamt des BMI VS-NfD-Auftraggeber. In diesem Fall muss mit jedem einzelnen der die Bewerber-/Bietergemeinschaft bildenden Unternehmen separat eine VS-NfD-Verpflichtung vereinbart werden. Hierzu muss jedes dieser Unternehmen die mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen bereitgestellte, von der VS-NFD-Auftraggeberin signierte VS-NfD-Vereinbarung ebenfalls unterzeichnen bzw. digital signieren und mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Fortsetzung in BT-70
19 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
20 May 2026, 12:52
Dispatch date
Milestone
21 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
01 Jul 2026, 09:30
Participation request deadline
Deadline
None recorded.