Kassen-, Aufsichts- und Schließdienst an den Kunstmuseen Krefeld
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Overview
Kassen-, Aufsichts- und Schließdienst an den Kunstmuseen Krefeld
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DG6Y# Zusätzliche Informationen bezüglich Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe, sofern in Anspruch genommen: 1. Bietergemeinschaften haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Die diesbezügliche Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular - 531 EU KR) muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot einzureichen. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist von dem Bevollmächtigen einzureichen. Etwaige Eigenerklärungen, die von allen beteiligten Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen sind, gelten durch elektronische Abgabe unter Nennung des Namens, Vornamens oder der Unternehmensbezeichnung auf dem Formular der Eigenerklärung als eingereicht. Die Gründe zur Bildung der Bewerber- /Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. ----- 2. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen in seinem Angebot benennen (Formular 533a KR). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (Formular - 533b KR). Hinsichtlich etwaiger Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. § 124 GWB wird auf § 36 Abs. 5 VgV verwiesen. Die Vergabestelle kann anlassbezogen die Vorlage der Nachweise der Unterauftragnehmer gegenüber dem Bieter vor Zuschlagserteilung verlangen. ----- 3. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind (Formular - 534a KR). Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, können diese auf Verlangen des Auftraggebers gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung (Formular - 534b KR) ist vom Eignungsleiher zu unterschreiben und eingescannt mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich etwaiger Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. § 124 GWB wird auf § 47 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV verwiesen. Die Vergabestelle kann anlassbezogen die Vorlage der Nachweise der Eignungsleiher gegenüber dem Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens verlangen.