Juristische Begleitung der Umsetzung des neuen EU-Klimaziels und Fortentwicklung Klimaschutzrecht
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Key information
Overview
Das Vorhaben soll das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bei der Aufarbeitung von rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Klimaschutz-, Umwelt- und Energierechts unterstützen. Dies umfasst die Klärung von rechtlichen Fragen in den Bereichen Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie die Berücksichtigung und Bearbeitung von europarechtlichen einschließlich beihilferechtlichen und von verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählen auch mögliche Querverbindungen zum EU-Klimasozialfonds. Das Vorhaben umfasst auch die Bewertung von Vorschlägen für Klimaschutzrechtsnormen und Klimaschutzmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei soll ihre Konsistenz mit dem bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen und insbesondere dem gesetzlich festgelegten Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 analysiert werden. In etwa einem Viertel der Fälle ist neben der Klärung von Rechtsfragen auch eine wirtschaftliche, soziale oder rechtstatsächliche Wirkungsanalyse erforderlich. In etwa 10 % der Fälle sollen im Einzelfall auch wesentliche juristische, ökonomische und soziale Vorfragen für eine mögliche Weiterentwicklung von Klimaschutzrechtsnormen oder Klimaschutzmaßnahmen ausgearbeitet werden können, soweit dies aus Rechtsgründen oder auf Grundlage rechtstatsächlicher Wirkungen notwendig ist. Das Vorhaben soll das BMUKN bei der Vorbereitung von relevanten Dossiers auf EU-Ebene und Vorfragen zu deren Umsetzung auf nationaler Ebene sowie der Fortentwicklung des nationalen Rechtsrahmens unterstützen. Ziel ist es, rechtliche sowie rechtstatsächliche, ökonomische und soziale Vorfragen aufzubereiten und mit empirischen Daten und juristischen Analysen zu unterlegen, um die Grundlagen für eine effektive und nachhaltige Klimaschutzpolitik zu verbessern.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
18 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
19 May 2026, 13:11
Dispatch date
Milestone
20 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
01 Jun 2026, 22:00
Additional information request deadline
Deadline
11 Jun 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
None recorded.