Juristische Begleitung der Umsetzung des neuen EU-Klimaziels und Fortentwicklung Klimaschutzrecht
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Key information
Overview
Das Vorhaben soll das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bei der Aufarbeitung von rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Klimaschutz-, Umwelt- und Energierechts unterstützen. Dies umfasst die Klärung von rechtlichen Fragen in den Bereichen Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie die Berücksichtigung und Bearbeitung von europarechtlichen einschließlich beihilferechtlichen und von verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählen auch mögliche Querverbindungen zum EU-Klimasozialfonds. Das Vorhaben umfasst auch die Bewertung von Vorschlägen für Klimaschutzrechtsnormen und Klimaschutzmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei soll ihre Konsistenz mit dem bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen und insbesondere dem gesetzlich festgelegten Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 analysiert werden. In etwa einem Viertel der Fälle ist neben der Klärung von Rechtsfragen auch eine wirtschaftliche, soziale oder rechtstatsächliche Wirkungsanalyse erforderlich. In etwa 10 % der Fälle sollen im Einzelfall auch wesentliche juristische, ökonomische und soziale Vorfragen für eine mögliche Weiterentwicklung von Klimaschutzrechtsnormen oder Klimaschutzmaßnahmen ausgearbeitet werden können, soweit dies aus Rechtsgründen oder auf Grundlage rechtstatsächlicher Wirkungen notwendig ist. Das Vorhaben soll das BMUKN bei der Vorbereitung von relevanten Dossiers auf EU-Ebene und Vorfragen zu deren Umsetzung auf nationaler Ebene sowie der Fortentwicklung des nationalen Rechtsrahmens unterstützen. Ziel ist es, rechtliche sowie rechtstatsächliche, ökonomische und soziale Vorfragen aufzubereiten und mit empirischen Daten und juristischen Analysen zu unterlegen, um die Grundlagen für eine effektive und nachhaltige Klimaschutzpolitik zu verbessern.
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1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Arbeitspaket 1 (AP 1): Prüfungen im Zusammenhang mit EU-Dossiers AP 1.1: Erstellung von rechtlichen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen (ggf. inkl. Vorführung als Videokonferenz) zur Klärung von Vorfragen der relevanten EU-Dossiers (15 Papiere à 10 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 5 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten). AP 1.2: Erstellung von Kurzgutachten oder ad-hoc Prüfungen zur Bewertung von Regelungs- und Maßnahmenvorschlägen, Strategiepapieren oder sonstigen fachlichen Beiträgen zur Weiterentwicklung des europäischen Klimaschutzrechtsrahmens (Kurzgutachten und ad-hoc-Prüfungen: 30 Papiere mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 10 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten). Arbeitspaket 2 (AP 2): Prüfungen im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung europäischen Rechts und der allgemeinen Fortentwicklung des nationalen Rechts AP 2.1: Erstellung von rechtlichen und ggf. ökonomischen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen sowie von Regelungsoptionen der gesetzlichen Umsetzung der europäischen Vorgaben im nationalen Klimaschutz-, Energie- und Fachrecht und für die allgemeine Fortentwicklung des nationalen klimaschutzrelevanten Rechtsrahmens, einschließlich Energierecht und einschließlich damit verbundener Wechselwirkungen zu anderen Fachgesetzen etwa aus dem Immissionsschutz-, Kreislaufwirtschafts- oder Planungsrecht, sowie durch neue klimaschutzrechtliche Gesetzesvorhaben (23 Gutachten à 10 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 7 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten). AP 2.2: Erstellung von Kurzgutachten oder ad-hoc Prüfungen zur Bewertung von Regelungs- und Maßnahmenvorschlägen zu o.g. Themen (20 Kurzgutachten mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 8 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten). Die AG‘in soll eine Reihe von Leistungen aus den unter AP 1 und AP 2 genannten Themenfeldern bei Bedarf (optional) abrufen können. Optionale Leistungen werden jeweils einzeln bis zur maximalen Stückzahl durch die AG‘in abgefordert. Innerhalb der einzelnen Option behält sich die AG‘in vor, die jeweils beschriebene Leistung nur teilweise abzurufen. Folgende optionale Leistungen sollen bei Bedarf in den Arbeitspaketen 1-2 von der AG‘in ab-gerufen werden können: Optionale Leistung: Arbeitspaket 3 (AP 3) AP 3.1: Gutachten Bis zu 9 Gutachten à ca. 10 DIN-A4-Seiten; anzufertigen innerhalb von 3 Wochen nach Abforderung durch die AG‘in; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 3 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 3 Wochen nach Abforderung. AP 3.2: Kurzgutachten Bis zu 15 Kurzgutachten à ca. 5 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 2 Wochen nach Abforderung durch die AG‘in; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 5 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 2 Wochen nach Abforderung. AP 3.3: Workshops 5 jeweils eintägige Veranstaltungen mit ca. 6 Stunden Dauer und ca. 20 Teilnehmenden, ohne Reisekosten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: eine weitere eintägige Veranstaltung mit ca. 6 Stunden Dauer und ca. 20 Teilnehmenden, ohne Reisekosten. Die Workshops können Teilnehmende aus verschiedenen Hintergründen zusammenbringen. Sie dienen der Heranziehung praktischer Perspektiven zwecks gemeinsamer Erarbeitung relevanter Forschungsergebnisse
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