IT-Forensik & Incident Response

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimekfw-2026-0018KBKfW Bankengruppe
Estimated value—
DeadlineExpired9 Jul 2026, 12:00
Competition00 participants
Lots11 lot

Keep momentum on this opportunity

Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.

  • Save and reuse search filters
  • Track opportunities as pursuits
  • Get notified when new notices match
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
9 Jul 2026, 12:00
CPV codes
72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support72222300 - Information technology services72251000 - Disaster recovery services72254100 - Systems testing services79411000 - General management consultancy services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
1 Jul 2026, 12:27

Overview

Der Auftragnehmer schuldet der KfW inklusive der Unternehmen des KfW-Konzerns, an denen die KfW unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, Unterstützung bei der Aufklärung von Informationssicherheitsvorfällen im Rahmen der IT-forensischen Analyse bzw. bei der Durchführung von Incident Response. Die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers lassen sich in folgende Aufgabenstellungen einteilen: IT-Forensik und Incident Response. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die KfW beabsichtigt, zur Erbringung der Leistungen zwei (2) Rahmenvereinbarungspartner auszuwählen, einen erstrangigen und einen zweitrangigen Partner. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung Ziffer 4.4. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung über 4 Jahre schätzt die KfW das Auftragsvolumen auf 380 Beratertage. Darüber hinaus vergütet die KfW die beschriebene Bereitstellungspauschale.

Frankfurt am Main, 60325, Frankfurt am Main, Germany

1. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabeerfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform:https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen). 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.

Der Auftragnehmer schuldet der KfW inklusive der Unternehmen des KfW-Konzerns, an denen die KfW unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, Unterstützung bei der Aufklärung von Informationssicherheitsvorfällen im Rahmen der IT-forensischen Analyse bzw. bei der Durchführung von Incident Response. Die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers lassen sich in folgende Aufgabenstellungen einteilen: IT-Forensik und Incident Response. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die KfW beabsichtigt, zur Erbringung der Leistungen zwei (2) Rahmenvereinbarungspartner auszuwählen, einen erstrangigen und einen zweitrangigen Partner. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung Ziffer 4.4. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung über 4 Jahre schätzt die KfW das Auftragsvolumen auf 380 Beratertage. Darüber hinaus vergütet die KfW die beschriebene Bereitstellungspauschale.

Frankfurt am Main, 60325, Frankfurt am Main, Germany

I. Die KfW ist berechtigt, im erforderlichen und einem allen Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung auf maximal das Dreifache des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen des Umfangs und Zuschnitts der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert. II. Die KfW ist weiter berechtigt, das geschätzte Auftragsvolumen eines Einzelauftrags innerhalb eines erforderlichen, dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfangs und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit anzupassen, wenn dies für die fachgerechte Erbringung der beauftragten Leistungen erforderlich ist.

Contracting authorities1

KB
deFrankfurt am Main, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.