IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime2026-07-24IKitems GmbH & Co. KG
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DeadlineExpired25 Aug 2026, 10:00
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Identifier
Contract type
—
Deadline
25 Aug 2026, 10:00
CPV codes
72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support72220000 - Systems and technical consultancy services72227000 - Software integration consultancy services72250000 - System and support services72260000 - Software-related services
Status
Unknown
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
13 Aug 2026, 13:32

Overview

IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us

Der Rahmenvereinbarung liegt für die zu erbringenden IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us eine Verteilung von 20 % Vor-Ort-Leistungen und 80 % Remote-Leistungen als unverbindliche Planungsannahme zugrunde. Diese Annahme begründet weder eine feste Leistungsquote noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf eines bestimmten Anteils von Vor-Ort- oder Remote-Leistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verteilung nach den jeweiligen Projektbedürfnissen anzupassen und insbesondere die Erbringung von Leistungen vor Ort an den nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Projektlokationen zu verlangen, anyw

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YPUMGB1# Mit dem Angebot sind von dem Bieter folgende Unterlagen elektronisch über das Vergabeportal abzugeben: 01 Angebotsvordruck (Vordruck 01) 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) (Vordruck 02) 03 Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 03) 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) (Vordruck 04) 05 Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) (Vordruck 04a) 06 Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) (Vordruck 04b) 07 Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) (Vordruck 05) 08 Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) (Vordruck 05a) 09 Verantwortlicher Ansprechpartner (Vordruck 06) 10 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) (Vordruck 07) 11 Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) (Vordruck 07a) 12 Preisblatt (Vordruck 08) 13 Tool-Konzept (Vordruck 09) 14 Migrationskonzept (Vordruck 10) 15 Projektmanagementkonzept (Vordruck 11) 16 Teamkonzept (Vordruck 12)

Die Auftraggeberin betreibt für ihre Kunden ein auf SAP IS-U basierendes Netzbetreiber-Template, das derzeit von sieben Verteilnetzbetreibern ("VNB") unter der Bezeichnung "Billing4us" genutzt wird. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die vollständige Migration der sieben VNB von Bil-ling4us auf das neue Netzbetreiber-Template "Grid4us" durch den Auftragnehmer. Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 02: Leistungsbeschreibung sowie Anlage 04: Governance Migrationspartner. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Leistungsbeschreibung der Vertraulichkeit unterliegt. Die vertrauliche Fassung der Leistungsbeschreibung wird den Bietern erst im Vergabeverfahren nach Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 11) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals DTVP zur Verfügung gestellt. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von drei Jahren, auf insgesamt 14.000 Personentage. Dieses Volumen verteilt sich wie folgt: - Projektleiter 15 % (= 2.100 Personentage) - TPL/Architekt 20 % (= 2.800 Personentage) - Senior Consultant 35 % (= 4.900 Personentage) - Junior Consultant 30 % (= 4.200 Personentage) Die Mindestabnahmemenge beträgt für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt 10.000 Personentage und verteilt sich wie folgt: - Projektleiter 15 % (= 1.500 Personentage) - TPL/Architekt 20 % (= 2.000 Personentage) - Senior Consultant 35 % (= 3.500 Personentage) - Junior Consultant 30 % (= 3.000 Personentage) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe ei-ne verbindliche einheitliche Höchstabnahmegrenze von 20.000 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Über die vorgesehene Mindestabnahmemenge hinaus besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden durch gesonderten Einzelabruf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von drei Jahren (= Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Die Beteiligung von zwei der sieben Verteilnetzbetreiber an dem ausgeschriebenen Migrationsprogramm steht zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweils zuständigen Unternehmensgremien. Nach der der-zeitigen Planung werden die erforderlichen Gremienentscheidungen vor der vorgesehenen Zuschlagserteilung getroffen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Zuschlag erst nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen zu erteilen (Gremienvorbehalt). Die Bieter haben ihrer Angebotserstellung und Angebotskalkulation unverändert die Migration sämtlicher sieben Verteilnetzbetreiber sowie die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Rahmenbedingungen zugrunde zu legen. Sollten die erforderlichen Zustimmungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt werden, wird die Auftraggeberin unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben über die Fortführung oder Aufhebung des Vergabeverfahrens entscheiden.

Der Rahmenvereinbarung liegt für die zu erbringenden IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us eine Verteilung von 20 % Vor-Ort-Leistungen und 80 % Remote-Leistungen als unverbindliche Planungsannahme zugrunde. Diese Annahme begründet weder eine feste Leistungsquote noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf eines bestimmten Anteils von Vor-Ort- oder Remote-Leistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verteilung nach den jeweiligen Projektbedürfnissen anzupassen und insbesondere die Erbringung von Leistungen vor Ort an den nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Projektlokationen zu verlangen, anyw

1. a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. b) Im Falle von Abweichungen/ Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. c) Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vor-druck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 4. a) Nach Ablauf der Angebotsfrist können Bieter zu Präsentationen eingeladen werden. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung der Angebote. Eine Bewertung der Präsentation erfolgt nicht. b) Die Entscheidung, ob eine Präsentation erforderlich ist, trifft die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen. c) Soweit die Auftraggeberin Präsentationen für erforderlich hält, finden diese voraussicht-lich am 29.09.2026 statt. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisa-torischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. 5. Bestandteile der EVB-IT Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihenfolge: 01 Antworten und Klarstellungen des Auftraggebers auf Bieterfragen im Vergabeverfahren 02 Leistungsbeschreibung 03 Preisblatt 04 Governance Migrationspartner 05 Governance Kunden 06 Toolkonzept des Auftragnehmers 07 Migrationskonzept des Auftragnehmers 08 Projektmanagementkonzept des Auftragnehmers 09 Teamkonzept des Auftragnehmers 10 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung 11 Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) 12 EVB-IT Dienstleistungs-AGB sowie nachrangig die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber für die in Anlage 06: Toolkonzept des Auftragnehmers ausdrücklich benannten Softwaretools sowie die von dem Auftragnehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens in dem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Anlage 10 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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