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IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python
anyw-cou, Germany
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden: ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 1 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 1 Geschäftsbereiche des BMI und BMF" ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 2 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2 restliche Bundesverwaltung" (dieses Verfahren) Aus der Rahmenvereinbarung über "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2 restliche Bundesveraltung" kann bis zu einer Höchstmenge von 34.274 Personentagen abgerufen werden. Zuschlagslimitierung: Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der zwei ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann. Der Zuschlag wird für jedes Los separat in aufsteigender Reihenfolge erteilt, beginnend beim Los 1. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument "01. Besondere Bewerbungsbedingungen_VV2". Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in einem Los bereits den Zuschlag erhalten hat. Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer z. B. den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, welcher den Zuschlag auf Los 2 erhalten würde, nicht mehr infrage kommt. Das Angebot für Los 2 käme in diesem Fall für einen Zuschlag nicht mehr in Betracht.
anyw-cou, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigte Bedarfsträger: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: - Auswärtiges Amt; - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung; - Bundesamt für Soziale Sicherung; - Bundesamt für Strahlenschutz; - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe; - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung; - Bundesanstalt für Wasserbau; - Bundesarchiv; - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; - Bundesinstitut für Berufsbildung; - Bundesinstitut für Risikobewertung; - Bundeskanzleramt; - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; - Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt; - Bundesministerium für Gesundheit; - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit; - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; - Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; - Bundesrechnungshof; - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung; - Deutsche Bundesbank; - Deutsche Nationalbibliothek; - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt; - Deutscher Bundestag; - Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH; - Erdölbevorratungsverband; - Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit; - German Institute of Development and Sustainability (IDOS); - Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH; - Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH; - Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen; - Kraftfahrt-Bundesamt; - Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.; - Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.; - Max Rubner-Institut; - Paul-Ehrlich-Institut; - Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig; - Robert Koch-Institut; - Umweltbundesamt.
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Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden: ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 1 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 1 Geschäftsbereiche des BMI und BMF" ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 2 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2 restliche Bundesverwaltung" (dieses Verfahren) Aus der Rahmenvereinbarung über "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2 restliche Bundesveraltung" kann bis zu einer Höchstmenge von 34.274 Personentagen abgerufen werden. Zuschlagslimitierung: Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der zwei ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann. Der Zuschlag wird für jedes Los separat in aufsteigender Reihenfolge erteilt, beginnend beim Los 1. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument "01. Besondere Bewerbungsbedingungen_VV2". Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in einem Los bereits den Zuschlag erhalten hat. Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer z. B. den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, welcher den Zuschlag auf Los 2 erhalten würde, nicht mehr infrage kommt. Das Angebot für Los 2 käme in diesem Fall für einen Zuschlag nicht mehr in Betracht.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigte Bedarfsträger: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: - Auswärtiges Amt; - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung; - Bundesamt für Soziale Sicherung; - Bundesamt für Strahlenschutz; - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe; - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung; - Bundesanstalt für Wasserbau; - Bundesarchiv; - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; - Bundesinstitut für Berufsbildung; - Bundesinstitut für Risikobewertung; - Bundeskanzleramt; - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; - Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt; - Bundesministerium für Gesundheit; - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit; - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; - Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; - Bundesrechnungshof; - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung; - Deutsche Bundesbank; - Deutsche Nationalbibliothek; - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt; - Deutscher Bundestag; - Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH; - Erdölbevorratungsverband; - Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit; - German Institute of Development and Sustainability (IDOS); - Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH; - Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH; - Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen; - Kraftfahrt-Bundesamt; - Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.; - Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.; - Max Rubner-Institut; - Paul-Ehrlich-Institut; - Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig; - Robert Koch-Institut; - Umweltbundesamt.
28 May 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
28 May 2026, 13:01
Issued at
Publication
02 Jul 2026, 09:30
LOT-0000 Tender submission deadline period
Deadline
02 Jul 2026, 09:31
LOT-0000 - Misc event
Milestone
None recorded.
28 May 2026, 00:00
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