Innovationspartnerschaft Entwicklung und Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion für den ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regimee99133196RMREVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Estimated value—
DeadlineExpired31 Jul 2026, 12:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
31 Jul 2026, 12:00
CPV codes
34120000 - Motor vehicles for the transport of 10 or more persons34144900 - Electric vehicles
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
1 Jul 2026, 13:18

Overview

Gegenstand der Innovationspartnerschaft nach § 18 SektVO ist die Entwicklung, Erprobung und spätere Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion für den Einsatz im ÖPNV bei der REVG (Auftraggeberin). Unter Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion werden dabei zu jedem Zeitpunkt Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d StVG verstanden, die funktional dem Level 4 Automatisierungsgrad nach SAE J3016 entsprechen. Die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sind derzeit nicht in marktreifer Form mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis gemäß § 1e StVG verfügbar und erfordern daher eine Forschungs- und Entwicklungsleistung. Ziel ist es, im Rahmen einer Innovationspartnerschaft eine im ÖPNV der REVG einsetzbare Lösung zu entwickeln und nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsphase die Fahrzeuge nebst noch erforderlicher Betriebsleistungen zu beschaffen. Die technische Begleitung des Betriebes muss für alle Phasen der Innovationspartnerschaft und darüber hinaus durch den Auftragnehmer gewährleistet sein. In der Forschungs- und Entwicklungsphase soll iterativ ein Fahrzeugsystem entlang von Zwischenzielen entwickelt und erprobt werden. Dazu sollen 10 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion eingesetzt werden. Bei erfolgreicher Erreichung der festgelegten Meilensteine der Forschungs- und Entwicklungsphase (vgl. nachfolgend die tabellarische Auflistung der Meilensteine unter Ziff. 5 der funktionalen Leistungsbeschreibung) sollen in der darauffolgenden Leistungsphase bis zu 100 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion unter Einhaltung des vereinbarten Leistungsniveaus und der Kostenobergrenze erworben werden.

Röntgenstraße 9, Kerpen, 50169, Rhein-Erft-Kreis, Germany

1. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bietern auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E99133196 barrierefrei zur Verfügung gestellt. Ausgenommen ist sind der Entwurf der funktionalen Leistungsbeschreibung und der Entwurf des Lastenheftes; für deren Anforderung ist die vorherige Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich, welche über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen ist. Die betreffenden Unterlagen enthalten urheberschutzrechtlich geschützte Inhalte des eingeschalteten technischen Dienstleisters; sie werden nur an Unternehmen herausgegeben, welche a) die Vertraulichkeitsvereinbarung abgeben und kurz plausibel darlegen, dass sie ernsthaft als Bieterin im vorliegenden Verfahren in Betracht kommen. 2. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 3. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt E-5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen. 4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 5. Im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft sind das Formblatt E10 und weiter für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Formblätter E1, E2, E3 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) einzureichen. 6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 7. Die Auftraggeberin wird alle Bewerber, welche die Anforderungen an die Eignung erfüllen, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern. 8. Die ersten Angebote werden als indikative = nicht zuschlagsfähige Angebote angefordert. Sodann wird die Auftraggeberin mit den Bietern in Verhandlungen mit dem Ziel einer Optimierung der Angebote eintreten. 9. Im Anschluss an die Verhandlungen (geplant sind aktuell 2 Verhandlungsrunden) erhalten die Bieter dann die Aufforderung zur Einreichung eines letztverbindlichen Angebots.

Gegenstand der Innovationspartnerschaft nach § 18 SektVO ist die Entwicklung, Erprobung und spätere Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion für den Einsatz im ÖPNV bei der REVG (Auftraggeberin). Unter Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion werden dabei zu jedem Zeitpunkt Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d StVG verstanden, die funktional dem Level 4 Automatisierungsgrad nach SAE J3016 entsprechen. Die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sind derzeit nicht in marktreifer Form mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis gemäß § 1e StVG verfügbar und erfordern daher eine Forschungs- und Entwicklungsleistung. Ziel ist es, im Rahmen einer Innovationspartnerschaft eine im ÖPNV der REVG einsetzbare Lösung zu entwickeln und nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsphase die Fahrzeuge nebst noch erforderlicher Betriebsleistungen zu beschaffen. Die technische Begleitung des Betriebes muss für alle Phasen der Innovationspartnerschaft und darüber hinaus durch den Auftragnehmer gewährleistet sein. In der Forschungs- und Entwicklungsphase soll iterativ ein Fahrzeugsystem entlang von Zwischenzielen entwickelt und erprobt werden. Dazu sollen 10 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion eingesetzt werden. Bei erfolgreicher Erreichung der festgelegten Meilensteine der Forschungs- und Entwicklungsphase (vgl. nachfolgend die tabellarische Auflistung der Meilensteine unter Ziff. 5 der funktionalen Leistungsbeschreibung) sollen in der darauffolgenden Leistungsphase bis zu 100 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion unter Einhaltung des vereinbarten Leistungsniveaus und der Kostenobergrenze erworben werden.

Röntgenstraße 9, Kerpen, 50169, Rhein-Erft-Kreis, Germany

Die vorliegende Beschaffung steht aufgrund von der Auftraggeberin nicht allein beeinflussbarer Umstände in folgender Hinsicht unter Aufhebungsvorbehalten: a) Fördermittel Zur Umsetzung des Projekts ist die Auftraggeberin zwingend auf die Gewährung öffentlicher Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen angewiesen. Diese sind in Aussicht gestellt; ein Förderbescheid wurde indes bisher noch nicht erlassen, wird aber bis zur Auftragserteilung gesichert. Wenn nicht vor Zuschlag eine Förderung erfolgt, die die Kosten des Projekts nahezu vollständig abdeckt, behält sich der AG vor, das Verfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen. b) Kreistagsbeschluss Zur Sicherung der benötigten Eigenmittel ist ein Beschluss des Aufgabenträgers (Rhein-Erft-Kreis) durch Kreistagsbeschluss mit entsprechender Kostenübernahmeregelung erforderlich. Es wird zwar davon ausgegangen, dass dieser Beschluss bis zur Auftragserteilung erfolgt, vorsorglich muss aber für den Fall, dass dieser Beschluss nicht ergeht, die Aufhebung der Ausschreibung vorbehalten bleiben. c) Kosten Eine Auftragserteilung wird nur dann erfolgen können, wenn die Wirtschaftlichkeit eines autonomen Fahrbetriebs gegenüber einem vergleichbaren nicht autonomen Fahrbetrieb dargestellt werden kann. Vom Bieter ist ein Konzept zur Wirtschaftlichkeitsentwicklung in Abhängigkeit der Fahrzeuganzahl vorzulegen, welches eine Kalkulation auf Basis eines vorgegebenen Formblatts umfasst. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie mit wachsender Stückzahl eine sinkende Kostenstruktur erreicht wird und welche Kostenhebel zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit beitragen. Skaleneffekte müssen spätestens zum Ende der Leistungsphase erkennbar sein. Stellt sich heraus, dass der laufende Aufwand des autonomen Betriebs dauerhaft über denen eines vergleichbaren konventionellen Betriebs liegen, bleibt vorsorglich die Aufhebung der Ausschreibung vorbehalten. d) Auflösung der Aufhebungsvorbehalte Die Auftraggeberin wird sich bemühen, die Fragestellungen zu den vorgenannten Aufhebungsvorbehalten möglichst frühzeitig zu klären. Insbesondere zu den vorgenannten Punkten unter lit. a) und c) wird allerdings voraussichtlich eine Klärung erst nach Vorlage der finalen Angebote aber vor Auftragserteilung erfolgen können.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.