Hosting der Berufswahlapp 2026
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Key information
Overview
Hosting der Berufswahlapp 2026
A) Abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 VgV: Die vorgenannten öffentlichen Auftraggeber sind gemäß § 21 Abs. 1 VgV als abrufberechtigte Auftraggeber der Rahmenvereinbarung benannt. Die Abrufberechtigung vermittelt diesen Auftraggebern das Recht, auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge abzurufen, begründet jedoch keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme. Folgende öffentliche Auftraggeber sind als optional abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber benannt. Sie behalten sich einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung vor; eine verbindliche Abrufverpflichtung besteht zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht: - Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus - Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Die Benennung dieser Auftraggeber im Sinne des § 21 Abs. 1 VgV erfolgt zur Wahrung der vergaberechtlichen Transparenzanforderungen. Ein Beitritt und eine daraus resultierende Abrufberechtigung werden erst mit gesonderter schriftlicher Erklärung des jeweiligen Auftraggebers gegenüber dem zentralen Beschaffer wirksam. B) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag über Hosting-Leistungen durch außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 90 Kalendertagen zum Monatsende zu beenden, wenn er eigenständig Zugang zu einer öffentlichen Cloud-Infrastruktur erlangt und die beauftragten Leistungen dadurch ganz oder wesentlich entfallen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären; Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Näheres regeln die Vertragsbedingungen. C) Information zur Rahmenvereinbarung: Höchstmenge der Rahmenvereinbarung: 1.500.000 € ohne USt. Die Rahmenvereinbarung selbst begründet dabei keine Verpflichtung des Auftraggebers, tatsächlich eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert an Leistungen abzurufen - der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, nicht aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Abrufe erfolgen daher unverbindlich und nach Bedarf, sodass dem Auftragnehmer aus der bloßen Aufnahme in die Rahmenvereinbarung kein einklagbarer Anspruch auf Erteilung konkreter Einzelaufträge erwächst. D) Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert mindestens die drei, maximal die fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterium 1: Anzahl der Referenzen max. 100 Punkte; gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen gemäß 5.3.1 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Mindestanforderung: Siehe BT-750. Auswahlkriterium 2: Qualität der vergleichbaren Referenzen max. 600 Punkte; gewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß 5.3.2 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Der Auftraggeber wertet dabei max. fünf Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bewerber mehr als fünf Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt der Auftraggeber die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Mindestanforderung: Siehe BT-750. Auswahlkriterium 3: Sicherheitsvorkehrungen gegen Cyber-Angriffe max. 100 Punkte; gewertet wird das eingereichte Cypersicherheits-Konzept gemäß 5.3.3 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Mindestanforderung: Siehe BT-750. Auswahlkriterium 4: Qualitätsmanagement max. 100 Punkte; gewertet wird das Vorhandensein eines zertifizierten Qualitätsmanagements im Unternehmen gemäß 5.3.4 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Auswahlkriterium 5: Umweltmanagement max. 100 Punkte; gewertet werden die Angaben des Bewerbers zu einem Umweltmanagement in Anlage 1.4 gemäß 5.3.5 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Es werden die drei bis fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.
05 Jul 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
06 Jul 2026, 09:13
Dispatch date
Milestone
06 Jul 2026, 22:00
Publication date
Publication
23 Jul 2026, 08:00
Participation request deadline
Deadline
None recorded.