Holzfassade für Neubau eines Wohnheimes für Auszubildende mit 114 Plätzen - Ersatzvornahme
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Key information
Overview
Der Bauherr errichtet den Neubau eines Lehrlingswohnheimes für den Standort Cottbus. Insgesamt ist eine max. mögliche Betten- und Unterbringungskapazität von 114 Betten bzw. Wohnheimplätzen geplant. Das geplante Gebäude (Wohnheim) soll als 4-geschossiger (Erdgeschoss und 1. bis 3. Obergeschoss), nicht unterkellerter Baukörper in Massivbauweise errichtet werden. Die Grundstückszufahrt erfolgt dabei von der angrenzenden Willy-Brandt-Straße auf die Erschließungsstraße der Wohnanlagen-Umfahrung und von dort aus auf das Baugrundstück. Zur Sicherung von zwei unabhängigen Rettungswegen ist im Innenbereich ein Treppenhaus, im mittleren Bereich des Gebäudes, geplant. Im Bereich des südlichen Giebels ist ein außenliegender Treppenaufgang geplant. Zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse ist der Einbau eines Aufzuges vorgesehen. Im Erdgeschoss sollen die Räume der allgemeinen Verwaltung, die erforderlichen Technikräume, ein Kantinenraum mit max. 130 Sitzplätzen mit angeschlossener (heißer) Küche sowie zugehörige Sanitäranlagen untergebracht werden. BGF: ca. 3.015 m², Gebäudehöhe: 13,75 m Geschosszahl: 4 Geschosshöhen EG 3,55 m 1.OG, 2.OG 2,77 m 3.OG (=DG) 2,88 m Alle Maße sind Bruttoangaben und beziehen sich auf die Außenkanten des Gebäudes
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4SHS5N# Die Bieterkommunikation erfolgt während der Angebotsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes, per Post oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Nachlass ohne Bedingungen sind im Formular 213 (Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung), Punkt 4 in % einzutragen. Das Leistungsverzeichnis enthält Positionen als Grundposition / Alternativpositionen. Es sind alle Positionen auszufüllen. Die Auswertung erfolgt auf Grundlage der Grundposition. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit der Vergabestelle in deutscher Sprache zu führen.