Herstellung, Produktion, Auslieferung des "glücksblatt", SLSV
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Gegenstand der Ausschreibung ist der Druckauftrag für das wöchentliche Informationsmagazin "glücksblatt" inkl. Satz- und Vorstufenleistungen, Prooferstellung, Ausführung von Autorkorrekturen, Druck, Endfertigung, Konfektionierung und Auslieferung an die 24 Bezirksstellen in Bayern, an den Verwaltungssitz des AG in München, an die LOTTO-Akademie in Nürnberg und an die neun Spielbanken in Bayern. Für alle weiteren Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
und andere Erfüllungsorte in Bayern; s. hierzu die Lieferanschriften der Bezugsstellen (gesonderte Anlage "Leistungsbeschreibung", München, 80-99, München, Germany
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Druckauftrag für das wöchentliche Informationsmagazin "glücksblatt" inkl. Satz- und Vorstufenleistungen, Prooferstellung, Ausführung von Autorkorrekturen, Druck, Endfertigung, Konfektionierung und Auslieferung an die 24 Bezirksstellen in Bayern, an den Verwaltungssitz des AG in München, an die LOTTO-Akademie in Nürnberg und an die neun Spielbanken in Bayern. Für alle weiteren Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
und andere Erfüllungsorte in Bayern; s. hierzu Lieferanschriften (gesonderte Anlage "Leistungsbeschreibung"), München, 80-99, München, Germany