Herrichtung ehem. Bundesbankgebäude; Rathaus Hopfenstraße - Rückbau Kühltürme und NEA; Erneuerung der Netzersatzanlage
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Key information
Overview
Herrichtung ehem. Bundesbankgebäude; Rathaus Hopfenstraße - Rückbau Kühltürme und NEA Erneuerung der Netzersatzanlage
Rathaus Hopfenstraße, Hopfenstraße 30, Kiel, 24103, Kiel, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMMVFE# Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich. Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 22.10.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Im Rathaus Hopfenstraße wurde die Bestands-NEA einschließlich der Steuerung außer Betrieb genommen. Für eine Übergangszeit wurde im Innenhof eine provisorische Netzersatzanlage installiert. Die ursprüngliche Bestands-Netzersatzanlage befindet sich im 2. UG und wurde ursprünglich über externe Kühltürme wassergekühlt. Aufgrund der reduzierten Leistungsanforderungen infolge der Umstrukturierung der Ersatzstromversorgung ist zukünftig eine Netzersatzanlage mit einer Leistung von 250 kVA ausreichend. Die Leistung ist insbesondere für die Versorgung des Rechenzentrums sowie die sichere Auslösung der nachgeordneten Schutzeinrichtungen dimensioniert. Die hierfür erforderlichen Anpassungen an der Schaltanlage wurden bereits im Rahmen einer Vorabmaßnahme ausgeführt. Da eine luftgekühlte Anlage im 2. UG aus lüftungstechnischen Gründen nicht sinnvoll realisiert werden kann, wurde entschieden, die neue Netzersatzanlage in der vorhandenen Technikzentrale im 5. OG aufzustellen.
Rathaus Hopfenstraße, Hopfenstraße 30, Kiel, 24103, Kiel, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst# Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Nachweis über die Präqualifikation - wenn nicht präqualifiziert: Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung - vollständig ausgefülltes Formblatt 221 / 222 VHB - vollständig ausgefülltes Formblatt 223 VHB Mit der Ausführung ist zu beginnen: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Die Leistung ist zu vollenden: am 10.12.2027 inkl. Mängelbeseitigung Verbindliche Fristen sind: folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfrist: Spätestens 12 WT nach Auftragsvergabe Start der Werk- u. Montageplanung, Dauer bis zur Vorlage der fertigen Werk- u. Montageplanung beim AG längstens 3 Wochen, unmittelbare Auslösung der Bestellung nach Freigabe durch AG mittels Nachweis (Vorlage beim AG) Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).