Healthy Hub 2026
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Key information
Overview
Die ARGE Digitale Innovation (ARGE) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Auftraggeberinnen nach § 219 SGB V i. V. m. § 94 Abs. 1a SGB X. Ziel der ARGE, die den sog. Healthy Hub (www.healthy-hub.de) betreibt, ist es, Innovationen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu erschließen, um deren Leistungen durch Optimierung oder Substitution im Interesse der Versicherten wirtschaftlicher und effektiver zu machen. Dabei sollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung aktiv genutzt werden. Zu diesem Zweck sollen innovative Anbieter von Digital-Health-Lösungen (u.a. Start-ups) als geeignete Kooperationspartner der ARGE-Mitglieder identifiziert und ausgewählt werden. Die ausgewählten Bewerber können im weiteren Verlauf des Verfahrens Vertragspartner einzelner oder mehrerer der Auftraggeberinnen werden. Gesucht werden in diesem siebten Wettbewerb der Auftraggeberinnen: Versorgungslösungen, die sich im Rahmen von Versorgungsverträgen oder Softwarelizenzverträgen mit engem Versorgungsbezug nach SGB V und/oder XI mit Kranken- und/oder Pflegekassen darstellen lassen. Die gesuchten Versorgungslösungen können hybride sein und klassische sowie digitale Versorgung miteinander verbinden oder auch rein digitale Lösungen darstellen. Weitere Informationen sind auf der Website: https://www.healthy-hub.de/wettbewerb-und-auswahlverfahren.html zu finden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist grundsätzlich nicht ortsgebunden, die Eintragung zum Erfüllungsort erfolgt nur, weil es ein Pflichtfeld ist., Berlin, 10117, DE300, Germany
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt durch die ARGE Digitale Innovation. Diese wird für die Kommunikation die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Website: http://www.healthy-hub.de/ verwenden. Bewerber können Fragen ausschließlich über die vorgenannte Web-Plattform und dort über die Nachrichtenfunktion unter der Rubrik "Kontakt" stellen. Die Auftraggeberinnen werden die Fragen über die vorgenannte Web-Plattform beantworten (siehe dort die Rubrik "Fragen / Antworten" bzw. „FAQ“). Antworten, die auch für andere Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrags relevant sein können, werden sämtlichen Bewerbern mitgeteilt. Solche Informationen werden Bestandteil dieser Bewerbungsbedingungen. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt. Die Bewerbung ist elektronisch einzureichen. Die Verfahrensweise zur Einreichung ist auf der Website beschrieben unter: http://www.healthy-hub.de/ Eine Übermittlung von Bewerbungen auf sonstigem Wege, insbesondere in brieflicher Form, per E-Mail oder per Telefax, ist ausgeschlossen.
Gesucht werden in diesem siebten Wettbewerb der Auftraggeberinnen: Versorgungslösungen, die sich im Rahmen von Versorgungsverträgen oder Softwarelizenzverträgen mit engem Versorgungsbezug nach SGB V und/oder XI mit Kranken- und/oder Pflegekassen darstellen lassen. Die gesuchten Versorgungslösungen können hybride sein und klassische sowie digitale Versorgung miteinander verbinden oder auch rein digitale Lösungen darstellen. Weitere Anforderungen an die gesuchten Versorgungslösungen: - Nachweis eines durchdachten und nachvollziehbaren Versorgungspfads bzw. eines durchdachten und nachvollziehbaren Gesamtversorgungskonzepts („Patientenreise“), in dem die Versorgungslösung z.B. im Rahmen eines Versorgungsvertrages ggf. mit weiteren Leistungserbringern in Versorgungsprozesse eingebettet und/oder sektorübergreifend dargestellt wird. - Bei einem notwendigen Einbezug Dritter (z. B. bestimmter Leistungserbringergruppen oder Managementgesellschaften) in die Versorgungslösung soll dargestellt werden, wie verbindlich ggf. vorhandene Kontakte zu diesen Dritten sind. Die Verbindlichkeit sollte z.B. anhand einer Absichtserklärung (LOI) oder eines Vertrages nachgewiesen werden. - Es muss sich um Versorgungslösungen handeln, die zum Einsatz bei den Versicherten der Auftraggeberinnen zum Zwecke der Gesundheitsversorgung geeignet sind. Ausschließlich technische Plattformen oder andere lediglich zum Management von administrativen Prozessen geeignete Lösungen sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. - Die Versorgungslösung muss die Effektivität und Effizienz in der Versorgung verbessern. - Die Versorgungslösung geht dabei über die übliche Regelversorgung hinaus. - Auch der Nutzen und Innovationsgehalt der Versorgungslösung für die Versicherten der Auftraggeberinnen spielen eine maßgebliche Rolle bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge. - Nicht gesucht werden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der Regelversorgung nach § 33a SGB V, sofern sie schon gelistet sind, sich im Antragsverfahren befinden oder Hersteller dies planen. Wenn dagegen eine DiGA im Rahmen einer besonderen Versorgung i. S. d. § 140a SGB V zusätzlich zu weiteren Gesundheitsleistungen eingesetzt werden soll, so wäre dies ein zulässiger Wettbewerbsbeitrag. Der Nachweis hätte dann wie oben beschrieben zu erfolgen. - Ebenfalls nicht gesucht werden Angebote aus dem Bereich der Primärprävention nach §20 SGB V. Ferner gilt: - Gesucht werden ausschließlich Versorgungslösungen, die bereits so weit entwickelt sind, dass sie zum Ende der Bewerbungsfrist den Reifegrad für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen, d. h. im Versicherteneinsatz, besitzen. Ggf. müssen bereits besondere regulatorische Rahmenbedingungen – etwa eine Zertifizierung als Medizinprodukt – erfüllt sein. Gerne darf das Produkt/die Lösung auch schon Umsätze im ersten Gesundheitsmarkt machen. - Geschäftsmodelle, die darauf basieren, lediglich Daten zu gewinnen und / oder diese anschließend zu veräußern, kommen für eine Auswahl von vorneherein nicht in Betracht. - Leistungen, die lediglich dazu dienen, interne Abläufe der Kassen zu optimieren, sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Wettbewerbs. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. später zu verhandelnden Angebote: Auf der Grundlage der im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.-S) veröffentlichten Wettbewerbsbekanntmachung sollen aus den eingegangenen Bewerbungen anhand der unter Ziff. 16 genannten Auswahlkriterien zunächst (maximal) 15 Bewerber ausgewählt werden. Die (maximal) 15 ausgewählten Bewerber werden dann von der ARGE zum sogenannten "Pitch" eingeladen. Weitere Informationen sind auf der Website: https://www.healthy-hub.de/wettbewerb-und-auswahlverfahren.html zu finden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist grundsätzlich nicht ortsgebunden, die Eintragung zum Erfüllungsort erfolgt nur, weil es ein Pflichtfeld ist., Berlin, 10117, DE300, Germany
Für die Bewerbung ist das auf der Website: http://www.healthy-hub.de/ unter dem Tab / der Rubrik "Jetzt bewerben" zur Verfügung gestellte online-Formular zu verwenden. Innerhalb des Onlineformulars handelt es sich bei allen mit "*" gekennzeichneten Feldern um Pflichtfelder, d.h. hier muss eine Angabe erfolgen bzw. (wenn vorgesehen) ein Dokument hochgeladen werden. Andernfalls ist die Bewerbung unvollständig und kann möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung muss bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist am 14.09.2026 um 10:00 Uhr übermittelt, d.h. auf dem vorgesehenen elektronischen Wege eingegangen sein. Die (maximal) 15 ausgewählten Bewerber werden dann von der ARGE zum sog. Pitch eingeladen. Die Einladung zum Pitch soll am 15.10.2026 per E-Mail abgesandt werden. Vor dem Pitch sind noch weitere Unterlagen von den eingeladenen Bewerbern einzureichen. Die Anforderungen an die vor dem Pitch einzureichenden Unterlagen werden mit der Einladung zum Pitch mitgeteilt. Die Frist zur Einreichung wird ca. drei Wochen ab Versendung der Einladungs-E-Mail betragen. Diese Unterlagen werden dem Preisgericht (Jury) nach Ablauf der Frist für den Pitch in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Pitch erfolgt im Rahmen eines persönlichen bzw. Online-Präsentationstermins vor der Jury und wird bei Einhaltung der zuvor genannten Termine in der Zeit vom 12.-13.11.2026 stattfinden oder sich entsprechend nach hinten verschieben. Der Pitch erfolgt im Rahmen eines persönlichen bzw. Online-Präsentationstermins vor der Jury. Die Jury kann während des Pitches Fragen an die Bewerber stellen. Auf der Grundlage der Pitches erfolgt eine Bewertung anhand der Kriterien (Bewertungskriterien): • Innovationsgrad • Potential zur Verbesserung der Versorgung (Wirksamkeit), • Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und • Potential zur Verbesserung des Kundennutzens durch die Jury. Am Ende stellt die Jury aufgrund der erreichten Punktzahlen fest, welches die maximal fünf Gewinner sind. Im Anschluss an das Juryergebnis erhalten alle Teilnehmer eine Mitteilung über das Ergebnis des Wettbewerbs. Hiermit ist der Wettbewerb zunächst abgeschlossen. Sobald die maximal fünf Gewinner des Wettbewerbs Ihre Zuschlagsmitteilungen erhalten haben, geht es auch schon bald mit dem sogenannten Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 VgV weiter. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, mit einer oder mehreren Krankenkassen bzw. Pflegekassen einen konkreten Vertrag mit konkreten Preisen über die Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags abzuschließen. Das Verhandlungsverfahren wird in Verantwortung / unter enger Begleitung einer oder mehrerer der unter Ziff. 5 genannten Kranken- und/oder Pflegekassen erfolgen (federführende Kranken-/Pflegekasse(n)). Bewertungskriterium wird über die vorgenannten Kriterien hinaus auch die Wirtschaftlichkeit sein. Der zu verhandelnde Vertrag wird sich dabei zusammensetzen aus einer zunächst einjährigen Pilotphase und einer sich daran anschließenden optionalen Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren. Ziel der einjährigen Pilotphase ist die Weiterentwicklung der Marktreife und die Ermittlung der Praxistauglichkeit des Produktes/der Lösung im System der gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherung. Von Seiten der federführenden Kranken- oder Pflegekasse(n) erhält der Bieter in dieser einjährigen Phase eine enge Begleitung und eine fachliche Unterstützung insbesondere im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einzelheiten dieses Verhandlungsverfahrens und den detaillierten Ablauf erhalten die Gewinner dann vom Federführer. Während des Verhandlungsverfahrens wird die Lösung laufend auf ihre Machbarkeit und das Vorliegen der Voraussetzungen für den Einsatz der angebotenen Leistung in der/den jeweiligen Kranken- und/oder Pflegekassen überprüft. Die Machbarkeitsprüfung muss vor Abschluss des Vertrages abgeschlossen sein und kann zu Überarbeitungen der bisherigen Lösung oder im schlechtesten aller Fälle bei einer jetzt erst festgestellten Unvereinbarkeit mit den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeleistungen zu einem Abbruch des Verfahrens führen. Ein solcher Fall ist bisher nicht vorgekommen. Die federführenden Kranken- und/oder Pflegekassen werden in der einjährigen Pilotphase gemeinsam mit dem jeweiligen Vertragspartner die angebotene Versorgungslösung ggf. mit Hilfe Dritter evaluieren. Das Nähere vereinbaren die Kranken- und/oder Pflegekassen während der Verhandlungsphase gemeinsam mit dem Vertragspartner. Der Bieter erhält in der einjährigen vertraglichen Pilotphase und während der sich ggf. maximal vierjährigen Optionsvertragslaufzeit für seine Leistung eine Vergütung, die zuvor im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vereinbart wurde. Nach der einjährigen Phase haben die federführende Kranken- oder Pflegekasse(n) wie auch die übrigen Auftraggeberinnen sowie die Aktionärs- und Kundenkassen der GWQ Service Plus AG die Möglichkeit, durch Ausübung eines einseitigen Optionsrechts einen maximal vierjährigen Vertrag mit dem Bieter zu schließen. Näheres dazu regelt der Vertrag zwischen der federführenden Kranken- und/oder Pflegekassen und dem jeweiligen Vertragspartner. Die GWQ wird dabei handelnd für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig, übernimmt für diese vollumfänglich die vertragliche Administration einschließlich der Durchführung der Ausübung des Optionsrechts und fungiert in sämtlichen damit verbundenen Belangen als zentrale Ansprechpartnerin. Sollte die grundsätzliche Funktionstüchtigkeit bzw. Marktreife für den Einsatz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch Evaluation bereits früher als nach Ablauf eines Jahres festgestellt werden können, endet damit zeitgleich die Pilotphase, und die Auftraggeberinnen sowie die Aktionärs- und Kundenkassen der GWQ Service Plus AG, treffen ihre Entscheidung über die Ausübung des vorgenannten einseitigen Optionsrechts in einem von der federführenden Kranken-/Pflegekasse(n) festzulegenden Zeitfenster. Die Aktionärs- und Kundenkassen der GWQ Service Plus AG können auf Anfrage bei der GWQ per E-Mail ([email protected]) abgefragt werden. Ziel des ganzen Verfahrens ist das Erreichen von grundsätzlicher Funktionstüchtigkeit im bzw. von grundsätzlicher Marktreife für den Einsatz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der / die Auftraggeberinnen ist / sind nach jeder Phase (z. B. Pitch, Machbarkeitsprüfung, Verhandlungsverfahren) berechtigt, die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Partnern zu beenden. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung.